Es ist ein Regelwerk, das die Interessen der Radfahrer etwas mehr als bisher berücksichtigt. Die 33. geplante Novelle der Greenway-geführten Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht unter anderem vor, mit dem Fahrrad fast flächendeckend bei Rot rechts abzubiegen gegen die Einbahnstraße oder mehr Abstand zwischen Radfahrern und Autofahrern beim Vorankommen. . Außerdem ist geplant, den Haltebereich an Kreuzungen von fünf auf acht Meter zu verbreitern, um die Sicherheit des Rad- und Fußgängerverkehrs zu gewährleisten.