St. Gallen: Der gescheiterte Drogenhandel endet mit einer Machete im Rücken Darum geht es

Gepostet am 11. Juli 2022, 05:08

Im Mai 2021 kam es zwischen zwei Männern zu einem heftigen Streit über einen gescheiterten Drogendeal. Der Fall liegt nun vor Gericht.

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Am 11. Juli verhandelt das Bezirksgericht St. Gallen über einen Fall wegen gefährlicher Körperverletzung.

20 Minuten / Licht

Ein 28-jähriger Mann wurde bei einem Streit in St. Gallen wegen illegalen Drogenhandels. Deshalb muss sich ein 32-jähriger Mann am Montag vor Gericht wegen schwerer Körperverletzung verantworten. An einem Freitagabend im Mai 2021 wurden das spätere Opfer RD* und ein Kollege aus St. Gallen suchten nach einer Möglichkeit, Kokain zu kaufen. Im Schulpark an der Ecke trafen sie ein Paar, das einen Brunnen kannte. Die vier liefen gemeinsam zur MR*-Wohnung.

RD und sein Partner warteten unten, während das Paar zur Wohnung des Bekannten ging. Als sie mit leeren Händen zurückkehrten, wurde der hochgradig alkoholisierte RD laut Anklage reizbar. Er beschimpfte MR, der aus dem Fenster im ersten Stock schaute. Die beiden forderten sich gegenseitig auf und ab. Dann bekam RD Angst und trat gegen die Haustür des Grundstücks. In der Zwischenzeit holte MR eine 40-Zoll-Machete aus seinem Schlafzimmer. Damit soll sein Gegenüber „beeindruckt“ werden, wie die Anklage weiter ausführt. Der hohe RD erreichte den ersten Stock und klopfte und klopfte mehrmals an die Wohnungstür.

Ein Mitbewohner trat zuerst auf und stellte sich schließlich zur Seite, als MD mit seiner Machete an der Tür erschien. Er zielte drohend mit der Waffe und sagte RD, er solle herauskommen. Sie packte seine Arme und drückte ihn gegen die Wand neben der Haustür. Um sich aus dem Griff seines Gegners zu befreien, stellte MR ihm ein Bein und beide fielen zu Boden. RD fiel auf die Machete auf seinem Rücken und erlitt eine halbmondförmige Stichwunde von sechs Zoll.

Geisteskrankheit

Im Oktober 2021 ergab ein psychiatrisches Gutachten, dass der Angeklagte an einer schweren Persönlichkeitsstörung in Kombination mit dissozialen und paranoiden Zügen und einer Psychose leidet. Der Gutachter empfahl die Anordnung einer ambulanten psychiatrischen Therapie, die begleitend zur Haftstrafe vereinbart werden könne.

Bei Hausdurchsuchungen wurden bei MR mehrere Waffen gefunden: Neben der Machete besass er ein Sturmgewehr 57, Messingmesser mit Messern, fünf Klappmesser, zwei Kampfmesser, zwei Bajonette für Sturmgewehre und Karabiner, eine Axt, GP 11. Patronen, Fingerringmesser, ein Bogen und zwei Kadaver mit 23 Pfeilen.

17 Monate Gefängnis sind erforderlich

MR hatte sich bereits in der Vergangenheit strafrechtlich auffällig verhalten. Im Juni 2019 wurde er wegen Drohungen, Verstößen gegen das Waffengesetz und Betäubungsmittelgesetz zu zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Noch auf Bewährung beging er ein weiteres Verbrechen, wobei auch neu erworbene Waffen eine Schlüsselrolle spielten. „Damit zeigt sie, dass sie nicht bereit ist, sich ungestraft zu verhalten, weshalb die Staatsanwaltschaft den Widerruf der bedingten Vollstreckung des Strafregisters beantragt“, sagte er.

Die Staatsanwaltschaft fordert nun, dass MR wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wird. Er wird zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von zwei Monaten und einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten (Gesamtstrafe), davon 33 Tage Polizei- und Untersuchungshaft, verurteilt. Außerdem sollte die empfohlene ambulante Maßnahme, die die Freiheitsstrafe begleitet, angeordnet werden. Die beschlagnahmten Waffen sollten vernichtet werden, ihm wurden die Kosten des Verfahrens auferlegt.

* Den Verlegern bekannter Name

Sind Sie oder jemand, den Sie kennen, von sexueller, häuslicher, psychischer oder sonstiger Gewalt betroffen?

Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche

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