Strafverfahren für Masken: Bestechung, Fälschung, Amtsmissbrauch

Strafverfahren wegen Schrottmasken

Bestechung, Fälschung, Amtsmissbrauch

Das Chaos um den Maskenkauf könnte schwerwiegende Folgen für das Militär und zwei ehemalige Chefs des Verteidigungsministeriums haben: Die Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren eröffnet.

Gepostet: 12:51 Uhr

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Aktualisiert: vor 21 Minuten

Die Anzeigen der Bundesanwaltschaft (BA) sind abrupt. Sie legt erstmals offen, zu welchen konkreten Punkten die BA gegen zwei ehemalige Direktoren des Verteidigungsministeriums (VBS) und Unbekannt ermittelt: Bestechungsverdacht, Urkundenfälschung, Amtsmissbrauch und Vetternwirtschaft.

Der Bund hat in der Pandemie 2020 300 Millionen Hygienemasken und FFP2 gekauft, teilweise zu horrenden Preisen. Die Armeeapotheke zahlte für ein Beatmungsgerät bis zu CHF 9.90 pro Stück. Und einige von ihnen waren von minderer Qualität. Das vor mehr als einem Jahr begonnene Strafverfahren dauert noch an.

Die Masken wurden erst Monate später entfernt

Den Betroffenen wird unter anderem vorgeworfen, falsche Angaben zu Preisen und Qualität zu verbreiten, sich zu spät an defekte Masken zu erinnern und den Kaufpreis nicht einzufordern.

Es handelt sich um den Maskenkauf der Firma Emug in Zug, die den Bund mit hunderttausenden FFP2-Masken von Chemi Pharma aus Ägypten belieferte. Dafür zahlte der Bund über sechs Millionen Franken. Er zahlte eine weitere Million für 110.000 Masken vom Typ Yuenfong. Kurz nach der Lieferung stellte die Bundesregierung fest, dass sie Schrottmasken gekauft hatte. Das zeigte auch ein Prüfbericht des Labors Spiez im April 2020. Die Masken wurden jedoch erst Monate später abgenommen.

Der Parlamentsausschuss äußerte scharfe Kritik

Im Februar stellte auch die Revisionskommission des Nationalrates (GPK) fest, dass dem VBS schwere Fehler unterlaufen seien. Der Bundesrat und das VBS stellten der Armee nicht genügend Mittel für die Apotheke zur Verfügung, weshalb Qualitätskontrollen vernachlässigt wurden. Aus dem gleichen Grund verpasste das Militär auch die Möglichkeit, Mängel bei Lieferanten zu melden und möglicherweise von Verträgen zurückzutreten.

Auch die GPK stellte die ausgehandelten Preise in Frage. Er kritisierte die interne Revision der VBS, die zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Preise marktgerecht seien. Ohne konkrete Vergleiche mit anderen damaligen Angeboten konnte die GPK jedoch nicht überzeugen.

VBS räumte Mängel nur unter Druck ein

Zudem mangelte es dem VBS an Transparenz. Es sei «bedauerlich, dass das VBS die Mängel in der Qualitätskontrolle von Masken und deren Folgen erst nach wiederholten Konsultationen und unter gewissem Druck gegenüber der Kommission eingestanden hat.»

Der Bundesrat zeigte sich in seiner Stellungnahme zum GPK-Bericht wenig einsichtig. Die Regierung äußerte sich nicht einmal dazu, ob die Preise überhöht waren, und sah keine Notwendigkeit, eine eigene Untersuchung durchzuführen.

Der Bundesrat tritt vor das VBS

Der Bundesrat will einen Vorschlag der GPK prüfen, eine akkreditierte Qualitätsprüfstelle für Masken zu schaffen. Ansonsten stand er aber vor der Bundeswehrapotheke und der VBS. Die Regierung betonte auch, dass die damaligen Bedingungen schwierig seien.

Dass dabei auch Fehler passiert seien, sei nachvollziehbar: „Letztendlich ist es auch dem großen Einsatz der Armeeapotheke zu verdanken, dass das Gesundheitswesen über ausreichend Schutzmasken verfügte“, ist die Apotheke geschützt.

Ob die Bundesanwaltschaft Anklage erhebt, ist unklar.

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