Strom- und Gassparen wird Pflicht: Ab September gelten neue Verbote

Um drohende Gasengpässe zu vermeiden, hat die Bundesregierung Energiesparmaßnahmen beschlossen. Die ersten Regeln treten am 1. September 2022 in Kraft.

Deutschland: Bundesenergieminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits Mitte August den entsprechenden Verordnungsentwurf “zur Sicherung der Energieversorgung” vorgelegt. Der Vizekanzler sieht kurz- und langfristige Maßnahmen vor. Am Mittwoch (24. August) wurden beide Energiesparregeln vom Kabinett gebilligt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erklärt, das Hauptziel sei es, “so schnell wie möglich die Abhängigkeit von russischem Gas zu reduzieren”.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Oberste Stiftung Bundesbehörde23. September 1917 (damals: Amt für Rechtswirtschaft) Behördenleiter Robert Habeck (Grüne)

Waschen Sie Ihre Hände bei kalten und kühleren Umgebungstemperaturen – diese Regeln gelten ab September

Die kurzfristigen Maßnahmen gelten ab dem 1. September zunächst für sechs Monate. Sie betreffen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sowie Verbraucher. Insbesondere erreichen die folgenden Neuheiten die Bürger:

  • Verbot von beheizten Schwimmbädern: Private Hallen- oder Freibäder sowie Aufstellbecken dürfen nicht mehr mit Strom oder Gas aus dem Netz beheizt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn die Erwärmung zu therapeutischen Zwecken erforderlich ist.
  • Mieter können die Heizung abstellen: Klauseln in Mietverträgen, die eine Mindesttemperatur in Mieträumen vorschreiben, werden für sechs Monate ausgesetzt.
  • Kühlere Korridore: Öffentliche Räume, in denen sich Menschen nicht dauerhaft aufhalten, wie Flure oder Lobbys, können nicht mehr beheizt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten.
  • 19 Grad in öffentlichen Büros: Für öffentliche Arbeitgeber darf die Umgebungstemperatur in den Büros 19 Grad nicht überschreiten. Auch medizinische Einrichtungen, Pflegezentren, Schulen und Kindergärten sind von dieser Maßnahme ausgenommen.
  • Unternehmen können weniger heizen: In den Büros privater Unternehmen sind 19 Grad nicht das vorgeschriebene Maximum. Aber auch Privatunternehmen muss die Möglichkeit gegeben werden, weniger zu heizen. Die für Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden geltenden Höchsttemperaturen gelten daher als Mindesttemperatur für gewerblich genutzte Räume.
  • Kaltes Händewaschen: In öffentlichen Gebäuden sollten Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher abgeschaltet werden, wenn sie zum Händewaschen verwendet werden. Die oben genannten Einrichtungen sind wiederum ausgenommen.
  • Ladentüren geschlossen halten: Im Einzelhandel ist es verboten, Türen dauerhaft offen zu halten, um keine Wärme zu verlieren.
  • Verbot von Lichtwerbung: Lichtwerbung muss zwischen 22:00 und 16:00 Uhr ausgeschaltet werden.
  • Keine Außenbeleuchtung: Auch die Außenbeleuchtung von Gebäuden oder Denkmälern ist verboten. Ausgenommen hiervon sind Sicherheits- und Notbeleuchtungen sowie Kurzzeitbeleuchtungen bei kulturellen oder ähnlichen Veranstaltungen.
  • Kunden und Mieter müssen informiert werden: Gasversorger müssen ihre Kunden frühzeitig über Kosten, Energieverbrauch und Einsparpotenziale informieren. Eigentümer haben eine Versandverpflichtung; Daher müssen sie ihren Mietern die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen.

Bahnkunden könnten von den Plänen betroffen sein: Stromtransporte haben Vorrang vor Personenzügen

Auch für Pendler und Bahnreisende könnten die neuen Maßnahmen der Bundesregierung zu Einschränkungen führen. Robert Habeck (Grüne) und Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) erklärten am Mittwoch (24.08.) in einer gemeinsamen Presseerklärung, dass eine Regelung für die Bahn beschlossen worden sei. Diese besagt, dass im Notfall der Energietransport dem Personentransport vorgezogen werden kann.

Müssen die Energielieferungen kurzfristig geliefert werden, könne das auch bedeuten, dass „Reisezüge warten müssen“, erklärte Volker Wissing (FDP). Die Verordnung gilt nicht sofort, schafft aber damit eine Rechtsgrundlage, damit Sie schnell reagieren können. Ob und in welchem ​​Umfang der Personenverkehr betroffen sein wird, ist noch nicht klar (mehr Service-News bei RUHR24).

Volker Wissing (Linke, FDP) und Robert Habeck (Grüne) bei einer gemeinsamen Presseerklärung zu Energieverbrauch und Gasversorgung.

© Michael Kappeler/dpa

Strom- und Gaseinsparung per Verordnung: Die mittelfristigen Maßnahmen der Bundesregierung

Darüber hinaus plant die Bundesenergieministerin mittelfristige Maßnahmen, die ab dem 1. Oktober 2022 für zwei Jahre gelten. Diese bedürfen allerdings noch der Zustimmung des Bundesrates. Sein Ministerium nennt diese mittelfristigen Sparpläne:

  • Heizungscheckpflicht: Eigentümer von Häusern und Wohnungen, die mit Gas heizen, müssen in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck machen.
  • Hydraulischer Abgleich: Eigentümer großer Gebäude müssen einen hydraulischen Abgleich durchführen. Betroffen von der Regelung sind Wohngebäude ab sechs Parteien sowie Gewerbe und öffentliche Gebäude ab 1.000 Quadratmetern.
  • Energieeinsparung in Unternehmen: Unternehmen, die 10 Gigawattstunden (GWh) oder mehr pro Jahr verbrauchen, müssen Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen. Dazu gehören laut Ministerium beispielsweise der Ersatz der Beleuchtung durch LEDs oder die Optimierung von Arbeitsabläufen.

„Eine übermäßige Regulierungsflut“: Heftige Kritik an Plänen zur Sicherung der Energieversorgung

Das BMWK erklärt, dass die beschlossenen Maßnahmen auch eine Vorbildfunktion haben. Die neuen Regeln würden den Gasverbrauch zwar nur um 2 bis 2,5 Prozent senken, sollen aber auch die Bürger zu freiwilligen Sparmaßnahmen animieren.

Kritik an den Regelungen kommt aus der Union: Der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger (CDU), bezeichnete die Energiesparpläne laut RND-Bericht als „exzessives Mikromanagement“ und „eine Lawine völlig übertriebener Regelungen“.

Auch Unionspolitiker hatten die geplante Gasabgabe ab Oktober scharf kritisiert. Unionsfraktionschef Jens Spahn bezeichnete sie gegenüber dem Spiegel als „Chaossteuer“.

Bundesenergieminister Robert Habeck (Grüne) erläutert in einer Pressemitteilung seine Energiesparpläne.

© Michael Kappeler/dpa

Energielieferung nach Deutschland: Habeck will weg von russischem Gas

Robert Habeck (Grüne) hatte dagegen seine Gassteuerpläne verteidigt. Denn das Modell, auf Billigimporte aus Russland zu setzen, ist gescheitert und wird nicht zurückkehren.

Es brauche jetzt eine “nationale Anstrengung”, um Energie einzusparen, erklärte der Minister am Mittwoch (24. August) seine Regelungen. Deutschland müsse “in diesen schwierigen Zeiten zusammenstehen”. Einige der neu beschlossenen Maßnahmen, wie das Geschlossenhalten der Türen, sieht er “fast schon als selbstverständlich” an.

Rubrikenverzeichnis: © Michael Kappeler/dpa

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