Supreme Court-Urteil – Rechte Wut in den USA auf Twitter & Co.

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Autor: Eine Analyse von Fredy Gsteiger

Anfangs waren die großen Tech-Konzerne Liberalen und Linken ein Dorn im Auge. Sie sind eigentlich Fake-News-Launcher und würden mit ihren Algorithmen rechtspopulistische und rechtsextreme Inhalte privilegieren, weil diese auffallen, länger verweilen und damit gut fürs Geschäft sind.

Die Kritik hat die Seiten gewechselt

In der Zwischenzeit haben jedoch einige Social-Media-Plattformen damit begonnen, bestimmte problematische Inhalte zu veröffentlichen. Und sogar der ehemalige Präsident Donald Trump wurde von einigen Plattformen, insbesondere Twitter, blockiert, nachdem er den Angriff des Kapitols auf Washington am 6. Januar 2021 unterstützt hatte.

Seitdem hat sich die Kritik an Technologieunternehmen verschoben. Republikanische Politiker beklagen plötzlich, dass konservative Ansichten systematisch unterdrückt werden. Florida und Texas haben sogar Gesetze erlassen, die Facebook, Twitter, Instagram, YouTube, TikTok und Co. verbieten. Inhalte überwachen und gegebenenfalls zensieren.

Sein Argument: Social-Networking-Plattformen sind im Grunde nichts anderes als Telefongesellschaften des 21. Jahrhunderts. Sie haben kein Recht, darauf Einfluss zu nehmen, was die Bürger in ihre Kanäle einspeisen. Und sie sprechen von der Zensur im Silicon Valley, wo sie eine generelle Affinität zu den Anliegen der liberalen Linken sehen.

Keine Verpflichtung gegenüber dem Staat

Technologieunternehmen ihrerseits argumentieren, dass sie nicht gezwungen werden sollten, Inhalte zu verbreiten, die rassistische Theorien unterstützen, Terroristen rekrutieren, den Holocaust leugnen, Hassreden und Lügen verbreiten oder Putins Propaganda fördern. Sie baten das Gericht um Aufklärung.

Das Florida-Gesetz wurde von einem untergeordneten Gericht gekippt, das Gericht von Texas jetzt sogar vom Obersten Gerichtshof von Washington. Im Wesentlichen verwiesen die obersten Richter auf die Verfassungsänderung, die das Recht auf freie Meinungsäußerung verteidigt und wesentlich umfassender definiert als in den meisten europäischen Ländern.

Dieses Recht bedeutet laut BGH auch, dass Social-Media-Plattformen – wie Zeitungen, Radio und Fernsehen – frei entscheiden können, was sie veröffentlichen wollen und was nicht. Kein Online-Kanal kann staatlich gezwungen werden, bestimmte Inhalte zu veröffentlichen, aber so wenig, sie zu zensieren.

die Debatte geht weiter

Allerdings fiel das Urteil des „Supreme Court“ mit fünf zu vier Stimmen knapp aus. Interessanterweise stimmte dieses Mal ein liberaler Richter mit drei konservativen Kollegen ab, die das texanische Gesetz beibehalten wollten.

Damit geht die Debatte, in der Linke und Rechte Regulierungen für Technologieunternehmen erlassen wollen, weiter. Aber jetzt setzt der Oberste Gerichtshof. Für Meinungs- und Veröffentlichungsfreiheit.

Fredy Gsteiger

Diplomatischer Korrespondent, SRF

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Der diplomatische Korrespondent ist stellvertretender Chefredakteur von Radio SRF. Vor seiner Arbeit beim Radio war er Auslandsredakteur bei „St. Galler Tagblatt, Nahost-Redakteur und Korrespondent der „Zeit“ in Paris sowie Chefredakteur der „Weltwoche“.

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