Stand: 30.06.2022 15:49
Im Jahr 2021 hat der Medizinische Dienst mehr als 3.500 Behandlungsfehler in deutschen Kliniken und Praxen festgestellt. Die Dunkelziffer könnte deutlich höher sein. Patientenvertreter fordern ein nationales Register.
Der Verdacht auf einen Behandlungsfehler in einer Klinik oder Sprechstunde hat sich 2021 in jedem vierten Fall bestätigt. Das geht aus der jährlichen Statistik der Auswertungen von Behandlungsfehlern durch den Bundesärztlichen Dienst hervor.
Der Bundesärztliche Dienst hat 13.050 Verdachtsfälle untersucht und konnte in insgesamt 3.665 Fällen Behandlungsfehler feststellen. In 3222 Fällen lag ein Fehler mit Schaden vor, in 2709 Fällen war der Fehler auch ursächlich für den erlittenen Schaden.
Hohe Dunkelziffer
In knapp zwei Drittel der Fälle waren die Schäden nur vorübergehend, in gut einem Drittel der untersuchten Fälle erlitten die Patienten jedoch bleibende Schäden. In fast vier Prozent der Fälle verursachte der Fehler den Tod des Patienten oder trug wesentlich dazu bei.
Die tatsächliche Zahl der Behandlungsfehler könnte deutlich höher sein als die Statistiken vermuten lassen, sagt Stefan Grönemeyer, Generaldirektor des Bundesärztlichen Dienstes. „Die Dunkelziffer der medizinischen Fehler ist deutlich höher als in den Auswertungsstatistiken ersichtlich. Das ist vielfach wissenschaftlich belegt.“
130 “Niemals Ereignisse”
Vor allem bei den sogenannten „never ending events“ sieht Gronemeyer Handlungsbedarf. Dies sind Fehler, die leicht hätten vermieden werden können und die besonders schwerwiegende Folgen für den Patienten hatten.
Dazu gehören unter anderem Patientenverwirrung, Medikationsfehler oder nach Operationen zurückgelassene Fremdkörper. Doch diese Fehler sind sehr selten: Laut Statistik gab es 2021 130 „mehr Veranstaltungen“.
Eine zentrale Registrierung ist erforderlich
„Um mit konkreten Maßnahmen die Patientensicherheit zu verbessern, sollte auf keinen Fall eine nationale Ereignisliste eingeführt werden“, fordert Grönemeyer.
Patientenvertreter fordern zudem ein bundesweites zentrales Register, in dem schwerwiegende Behandlungsfehler erfasst und ausgewertet werden. „Aus den Ergebnissen lassen sich notwendige Präventionsmaßnahmen ableiten und auch deren Wirksamkeit in der Praxis überprüfen“, sagte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze.
„Nur umfassende Statistiken zeigen schnell und transparent, wo etwas schief läuft und wo Gegenmaßnahmen wirken“, sagt Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz.