Eineinhalb Jahre nach dem Terroranschlag in der Wiener Innenstadt gibt es nun Anklage gegen sechs mutmaßliche Beteiligte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie den Mord mit vorbereitet haben. Und die Anklageschrift zeigt, wie besessen der Mörder von seinen Plänen war. Weitere Verdächtige werden vermisst.
Vier Tote, 19 Schwerverletzte und zahlreiche Menschen mit leichten Verletzungen und psychischen Folgen. Das ist die traurige Bilanz des islamistisch motivierten Terroranschlags vom 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt.
Eineinhalb Jahre später haben die Ermittler bereits eine Anklage gegen sechs Männer abgeschlossen, die noch nicht rechtskräftig ist. Es ist auf PULS 24 abrufbar. Fünf der Angeklagten wurden bereits festgenommen. Allen wird vorgeworfen, den Angriff „ermöglicht, ermöglicht oder anderweitig gefördert“ zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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Die Staatsanwaltschaft zeichnet ein neues Bild des Angriffs und seiner Vorbereitung: Ermittler etwa gehen, wie der „Standard“ am Mittwoch erstmals berichtete, nicht mehr davon aus, dass der Angeklagte allein war, als das Video des Geständnisses aufgenommen wurde.
Der Mörder soll von einem der nun Angeklagten in die Slowakei begleitet worden sein, wo er versuchte, Munition zu kaufen. Ein anderer half bei der Zielauswahl für den Angriff. Ein weiterer Angeklagter soll bei der Vorbereitung der Waffen geholfen und ein weiterer möglicher Komplize den eigentlichen Waffen- und Munitionskauf veranlasst haben.
Die Tat sei allein begangen worden – mindestens sechs weitere Personen sollen initiiert und an der Vorbereitung beteiligt gewesen sein – so die Anklageschrift.
Nach dem Terror in Wien: Sechs Personen angeklagt
Die Anklageschrift zeigt aber auch, wie besessen der Killer selbst von seinen Anschlagsplänen war. Nach dem Attentat gab es keine Fluchtmöglichkeit, das eigentliche Ziel war geschlossen worden. Trotzdem wurde der Terroranschlag durchgeführt.
Bereits 2018 wollte der spätere Killer erstmals nach Syrien reisen, um sich der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen. Im Jahr 2019 wurde er wegen der Verbrechen einer terroristischen Gruppe und einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Ein ehemaliger Mitgefangener gab an, der Möchtegern-Mörder habe bereits im Gefängnis Pläne für einen Anschlag in Wien geäußert.
Der spätere Mörder und ein nun ebenfalls angeklagter 23-Jähriger kamen jedoch 2019 frei. „Beide pflegten auch nach ihrer Haftentlassung engen Kontakt zu anderen Personen der ‚radikal-islamistischen Szene‘, sowohl über die sozialen Medien als auch in der Form von persönlichen Treffen“, heißt es in der Anklageschrift.
Attentat trotz gescheiterter Fluchtpläne?
Im Frühjahr 2020, etwa ein halbes Jahr vor dem Anschlag, kontaktierte der 23-Jährige einen Mittelsmann, der seinerseits einen Dokumentenfälscher in Italien beauftragte, einen Personalausweis mit falscher Identität für den Mörder herzustellen.
Nach dem Angriff im November 2020 wurde der Mittelsmann festgenommen. Im Oktober 2021 wurde sein Fall vor dem Landesgericht Linz verhandelt; er wurde schließlich freigesprochen. Eine terroristische Verbindung konnte nicht nachgewiesen werden und weil er sich bei seiner Beauftragung im Kosovo aufhielt, sind österreichische Gerichte für die Fälschung von Dokumenten nicht verantwortlich, wie der „Standard“ damals berichtete.
Die Staatsanwaltschaft Oberösterreich ging daraufhin davon aus, dass der Mörder Pläne hatte, sich wieder dem IS anzuschließen, und deshalb die gefälschten Dokumente bestellt und bereits 1.400 Euro dafür bezahlt hatte.
Doch obwohl der Fälscher in Italien festgenommen wurde und die DNI den späteren Angreifer nie erreichte, behauptet die neue Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien nun, dass die Dokumente nach dem Anschlag für Fluchtpläne verwendet worden sein sollen Das wird dem 23-Jährigen nun unter anderem vorgeworfen.
Der 23-Jährige wusste, dass der Mörder „die gefälschten Dokumente sowohl brauchen würde, um unter falschem Namen in das Kriegsgebiet nach Syrien zurückzukehren, um den Islamischen Staat zu unterstützen, als auch – falls seine Pläne, das Land zu verlassen, scheitern – sie brauchen würden um ihnen nach dem geplanten Anschlag die Flucht ins Ausland zu ermöglichen”, heißt es in der Anklageschrift. Der Fluchtplan scheiterte an fehlenden Dokumenten, doch der Anschlag fand statt.
Punz: „Der Täter hatte schon im Gefängnis Anschlagspläne“
Nicht nur im Video der Beichte
Der 23-Jährige soll mit einem weiteren Verdächtigen, einem 21-Jährigen, bei dem späteren Mörder gewesen sein, als dieser am Tag des Angriffs sein Video-Geständnis aufzeichnete. Dies soll vor allem die Gesprächsdaten demonstrieren. Bisher haben die Angeklagten behauptet, sie hätten nur ein Buch bei sich.
Das Video des Geständnisses wurde bereits am 3. November in IS-nahen sozialen Netzwerken unter dem Titel „Tötung und Verwundung von 30 Kreuzrittern durch einen Soldaten des Kalifats in der Stadt Wien in Österreich“ veröffentlicht. Für die Staatsanwaltschaft Wien ist damit „zweifelsfrei nachgewiesen (…), dass der Mörder bei der ideologischen und logistischen Vorbereitung des Anschlags von den Angeklagten tatkräftig unterstützt wurde“.
Am selben Tag soll der 23-Jährige mit seinem Handy das Restaurant „Le Salzgries Paris“ in der Wiener Innenstadt durchsucht haben, während der Mörder versuchte, das Restaurant telefonisch zu erreichen. Das französische Restaurant wurde wegen des bevorstehenden Lockdowns geschlossen, war aber laut Anklage das eigentliche Ziel des Angriffs, weil das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“ im Herbst 2020 erneut Karikaturen von Mohammed veröffentlichte geschlossen, aber der Angriff fand statt.
Die Anklage bestätigt auch für den Terrorexperten Nicolas Stockhammer von der Donau-Uni-Krems, dass es sich bei dem Anschlag in Wien um einen “Einzeltäter plus Struktur” handele. Der Angeklagte sei allein bei der Hinrichtung gewesen, habe zuvor aber „Unterstützung aus einer Zelle“ erhalten, sagt er im PULS 24-Interview.
Wann der Prozess gegen die sechs Angeklagten stattfinden wird, steht noch nicht fest: Ihre Anwälte haben zwei Wochen Zeit, um die Anklage anzufechten. Fest steht jedenfalls, dass mehr als 20 Zeugen geladen werden müssen.
Andere Prozesse könnten verfolgt werden
Klar ist aber auch, dass es weitere Prozesse geben wird. So wird beispielsweise ein Slowene, der die Waffen nach Wien gebracht haben soll, separat vor Gericht gestellt. Im laufenden Prozess wird er als Zeuge geladen. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass er wusste, wozu die Waffen dienten.
Ein separat angeklagter 24-jähriger Nordmazedonier, in dessen Wohnung in St. Pölten sollen vor dem Mord “Dschihadistentreffen” stattgefunden haben, er wird auch nur als Zeuge zitiert. Auch der Killer soll beteiligt gewesen sein.
Stockhammer sieht die gesonderte Anklage gegen den 24-Jährigen als Hinweis auf seine „außergewöhnliche Rolle“ – er habe zur Radikalisierung anderer beigetragen und möglicherweise auch „taktisch erklärt, wie die Tat durchgeführt werden soll“.
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