Obwohl die bestehenden Ställe bis Ende 2039 umgebaut werden sollen, seien Vollspaltengehege ohne Funktionsbereiche bereits ab 2023 bei Neu- und Umbauten verboten. Auch bei der Kastration von Ferkeln gebe es Verbesserungen, sagte er in einer Aussendung. Das gesamte Tierschutzpaket, das unter Beteiligung von Bürgern, Interessenverbänden der Landwirte, Vertretern der Industrie, Vertretern der Zivilgesellschaft und weiteren Interessengruppen ausgehandelt wurde, wird nächste Woche im Parlament beschlossen.
In Stellungnahmen zum Tierschutzgesetz (TSchG), die Anfang Mai eingereicht wurden, war die Schweinehaltung der am häufigsten genannte Mangel, Spaltenböden ganz bei Schweinen sind seit Jahren ein Kritikpunkt von Menschenrechtlern, Tieren und dem VGT etwa. Er hat sich mehr als drei Jahre lang für ein Verbot eingesetzt. Vollspaltenböden sind also harte Betonböden ohne Strohbett, die mit Latten durchsetzt sind. „Für Tiere bedeuten sie Schmerz und Schaden. Sie widersprechen § 5 Abs. 2 Nr. 13 des Bundestierschutzgesetzes“, kritisierte die NGO 2019.
Tierschutzminister Rauch bezeichnete das bevorstehende Ende dieser Nutztierhaltung als „großen Erfolg für den Tierschutz“ und „einen echten Wendepunkt in der Schweinehaltung“, da es im nächsten Jahr Verbesserungen für Millionen Schweine geben werde. „Gleichzeitig wird die Umstellung für Betriebe erleichtert. Das große Tierschutzpaket sieht ein ganzjähriges Anbindeverbot für Nutztiere, ein Tötungsverbot für sinnlose Küken, Einschränkungen beim Tiertransport und viele weitere Verbesserungen vor. Das ist ein wichtiges Schritt zu mehr Tierschutz in Österreich!“, fasste die Ministerin die wichtigsten Punkte zusammen.
Landwirtschaftsminister Totschnig betonte, dass „gerade in Zeiten steigender Preise neue Erschließungsmaßnahmen mit Vorsicht zu genießen sind, um die heimischen Produktionsketten nicht zu gefährden und die Inflation nicht weiter ansteigen zu lassen“. Die einzelnen Punkte des Pakets sind recht anspruchsvoll, aber es gibt eine Sicherheitsplanung für die Führung von Unternehmen, sodass es gelungen ist, „erstmals den Investitionsschutz bestehender Anlagen im Tierschutzgesetz zu verankern“:
Der VGT begrüßt die anstehenden Veränderungen: „Die Minister Rauch und Totschnig haben den nötigen Mut bewiesen, um große Erfolge im Tierschutz zu erzielen.“ Kritisiert wurde nicht nur die lange Übergangsfrist, sondern auch, dass erst bis 2028 spezifische Haltungssysteme entwickelt werden sollen, die dann ab 2040 als Mindestanforderung für alle Schweinebetriebe gelten sollen. Die Tierschutz-NGO Vier Pfoten forderte in einem Sendung, dass diese Regeln schnell ausgearbeitet und beschlossen werden sollten, einschließlich eines obligatorischen Bestattungsbereichs. Die NGO lobte auch die Entscheidung selbst, kritisierte aber die Fristen.
Auch die Opposition kritisierte die 19-jährige Wartezeit für die nächsten Schweinegenerationen: Auch SPÖ-Tierschutzsprecher Dietmar Keck sagte, Tierquälerei würde sich „mal um etwa 20 Jahre, mal 30 Jahre“ verlängern. Ebenso würde künftig bei der Kastration von Ferkeln auf eine Betäubung verzichtet, ab der dritten Woche noch ein Kälbertransport durchgeführt und auch die Dauerverankerung noch acht Jahre aufrechterhalten – „völlig unnötig“, erklären sie. Keck. Gleiches kritisierte NEOS-Tierschutzsprecherin Katharina Werner, denn „auch die AMA ist viel ehrgeiziger und will dieses Ziel bis 2030 erreichen“, wenn es um die Übergangszeit geht. Auch die Anbindung und der Transport der Kälber nannte Werner als noch verbesserungswürdige Punkte.
Aus Sicht der Landwirtschaftskammer seien die kritisierten Bedingungen wichtig, „schließlich sind Neu- und Umbauten in der Tierhaltung sehr teuer und müssen in einem langen Zeitraum erkämpft werden“, betonte Josef Moosbrugger, Präsident der Österreichischen Wirtschaftskammer Landwirtschaftskammer (LKÖ). Auch für den Handel hatte Moosbrugger eine Botschaft, die ebenfalls zum Tierschutz beitragen solle: Dazu bräuchte es aber mehr als „öffentliche Forderungen und Eigenwerbung von Feigenblatt-Tierschutzprojekten, die nur einen minimalen Teil des Umsatzes abdecken.“ verlässliche und langfristige Partnerschaften mit Produktionspreisen, von denen landwirtschaftliche Familienbetriebe leben können.“
Nach der langen und intensiven Debatte um die heimische Schweinewirtschaft sieht der Verband Österreichischer Schweinehalter (VÖS) die geplanten Novellen als umfassendes Paket, das die österreichischen Schweinehalter umsetzen können. „Der Beschluss des Pakets wird Ruhe in eine oft sachfremde Mediendebatte bringen und für die notwendige Plansicherheit sorgen. Wir danken den zuständigen Ministern Johannes Rauch und Norbert Totschnig, die den Erhalt der nationalen Lebensmittelproduktion und die Sicherheit nicht aus den Augen verloren haben das Angebot der aktuellen Änderungen”, sagte er in einer Erklärung am Abend.
Seit 1995 hat der EU-Beitritt Österreichs jedoch zu wachsenden Betrieben geführt, mit dem Nebeneffekt, dass die Zahl der Schweinehalter stark zurückgegangen ist. Die Zahlen der Statistik Austria sprechen für sich: Während es 1995 noch 112.080 Torhüter gab, hatte sich die Zahl nach nur zehn Jahren auf 54.356 halbiert. Von 2005 bis 2015 ging der Abbau weiter, 26.075, nicht einmal ein Viertel der Unternehmen existierte noch. Ende 2021 (Stand 1. Dezember) ist die Zahl der Unternehmen mit 19.638 erstmals unter 20.000 gesunken. Im Durchschnitt hatten sie etwa 142 Tiere und insgesamt 2.785.587 Schweine. Zehn Jahre zuvor waren es 30.941 Betriebe mit etwa 97 Sauen und damit knapp über drei Millionen.
Georg Strasser und Olga Voglauer positiv
Auch Bauernverbandspräsident Georg Strasser und Grünen-Landwirtschaftssprecherin Olga Voglauer begrüßen das beschlossene „Tierschutzpaket“.
Künftig müssen Schweine bis zu 20 Prozent mehr Platz haben, eigene Liege-, Auslauf- und Kotbereiche haben und eine Klimapflicht haben. In einem Projekt sollen die Grundlagen für einen neuen Mindeststandard für 2026 entwickelt werden, der ab 2040 gelten soll. Bei Nutztieren gilt ab 2030 ein Dauerankerverbot, Tiertransporte müssen stärker überwacht werden und Mast- und Schlachtvieh darf nicht mehr in Drittländer exportiert werden Kälber werden vermehrt und das sinnlose Schlachten männlicher Küken ist verboten.
Die neue Verordnung zielt einerseits darauf ab, die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln sicherzustellen und andererseits den Tierschutz weiter zu steigern, obwohl Österreich laut Georg Strasser „internationaler Vorreiter im Tierschutz“ ist. Strasser weist aber auch darauf hin, dass diejenigen, die mehr Tierwohl fordern, “bereit sein müssen, für höhere Produktionsstandards zu zahlen”. „Verbraucher sind zu diesem Schritt gezwungen, denn Tierschutz hat seinen Preis und Bauernfamilien müssen die Mehrkosten nicht tragen!“