Tötung eines Zufallsopfers – Badener Gerichtsfall: Er hat statt sich selbst einen Fremden getötet

  • Ende Januar 2021 wollte sich ein 32-jähriger Mann das Leben nehmen. Die Idee, einen alten Mann zu töten, kam ihm spontan.
  • Er fand es am Ufer der Limmat in Würenlos. Daraufhin erwürgte der Angeklagte den ihm unbekannten 81-Jährigen und rief die Polizei.
  • Am Dienstag entscheidet das Landgericht Baden über die Strafe für den geständigen Täter.
  • Für die Staatsanwaltschaft war es ein Mord; behauptet zehn Jahre Gefängnis und Krankenhaustherapie. Für die Verteidigung war es fahrlässige Tötung; fordert 32 Monate Gefängnis und eine gewisse Krankenhauseinweisung.

Für die Staatsanwaltschaft war Würenlos’ Tat skrupellos und entsprang einem Machtgefühl. Er strebt nicht die Höchststrafe für Mord an, die 18 Jahre Gefängnis wären. Die Staatsanwaltschaft fordert eine zehnjährige Haftstrafe wegen psychischer Probleme des Autors, aufgeschoben zugunsten einer stationären Unterbringung. Für die Verteidigung bedeutete die Tat einen Kontrollverlust und die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angeklagten wurde stark reduziert.

Der forensische Psychiater sagte vor Gericht aus, dass der Angeklagte seit seiner Jugend an psychischen Störungen, darunter einer Persönlichkeitsstörung, litt. Außerdem leidet er am Asperger-Syndrom, einer autistischen Entwicklungsstörung.

Zur Tatzeit litt der 32-jährige Mann unter Stress und war depressiv. Sein Suizidversuch scheiterte, weil sich am geplanten Ort zu viele Menschen aufhielten. Der Mann war kaum kontrollierbar. Es muss von einem reduzierten Schuldniveau ausgegangen werden. Nach dem Vorfall erkannte er, was er getan hatte und informierte die Polizei.

Anträge auf Strafverfolgung und Verteidigung

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Die Staatsanwaltschaft hält die Beweislage für eindeutig, die Tat für nicht spannend, der Angeklagte hege seit langem Mord- und Totschlagsphantasien und habe keine Hilfe erhalten, sagte er vor Gericht. Der Angeklagte habe skrupellos gehandelt und aus Machtgefühl getötet. Das ist Mord. Angesichts der Strafminderung beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren, aufgeschoben zugunsten einer Internierungsmaßnahme.

Der Pflichtverteidiger hält die Tat für einen absoluten Sonderfall, weil Täter und Opfer – anders als bei anderen Tötungsdelikten – in keiner Beziehung standen. Es ist kein Mord, geschweige denn ein Lustmord, sondern ein Mord. Der Täter fühlte sich zum Tatzeitpunkt entfremdet. An diesem Tag wurde aus dem Willen, Selbstmord zu begehen, der Wille, eine andere Person zu töten. Er spricht von einem Kontrollverlust und einer Verringerung der Schuld.

Privatkläger

Ehefrau und Kinder des Verstorbenen fordern eine zivilrechtliche Entschädigung: 75’000 Franken für die Frau und je 30’000 Franken für die beiden Töchter.

Der Sachverständige stellte fest, dass die Möglichkeit weiterer Gewalttaten bestehe. Das Rückfallrisiko ist „groß“. Je nach Mitwirkung und Einfluss des diagnostizierten Asperger-Syndroms hält der Gutachter eine stationäre Therapie für zwei oder vier Jahre für notwendig.

Zwischen der Schweiz und Brasilien

Die Beklagte ist in Brasilien aufgewachsen und besuchte eine deutschsprachige Schule. Er habe eine schöne Kindheit gehabt, sagte er vor Gericht. 2009 kam er in die Schweiz. Er absolvierte die Wehrpflicht (RS) und suchte 2010 als gelernter Transporteur Arbeit. Er vermisste jedoch seine Eltern, kündigte 2010 seinen Job und kehrte nach Brasilien zurück. Dort absolvierte er eine Pilotenausbildung. Im August 2019 kehrte er in die Schweiz zurück.

Der Angeklagte wollte in der Schweiz Arbeit als Pilot finden, wurde aber nicht angenommen. Im März 2020 fand er eine Anstellung am Flughafen Zürich als «Flughafen-Geländewagen»; Er war für das Be- und Entladen des Flugzeugs verantwortlich. Im Frühjahr 2020 wechselte sein Unternehmen wegen der Corona-Pandemie in Kurzarbeit, woraufhin ihm im Herbst 2020 gekündigt wurde.

Aus Selbstmordgedanken wurde der Wunsch, jemand anderen zu töten

Der Mann fand eine Aushilfsstelle bei der Post, war aber ab Januar 2021 wieder arbeitslos. Die finanziellen Engpässe, Schlafmangel und Selbstmord- und Mordgedanken hätten ihn fassungslos gemacht. Dann, am 26. Januar, beschloss er, Selbstmord zu begehen, indem er vom Uetlibergturm stürzte.

Der Turm war jedoch geschlossen. Er habe den Druck gespürt, „etwas tun zu müssen“ und „war schon tot im Kopf“. Er ging nach Würenlos in die Limmat und entschied sich für ein grösseres Opfer, weil er das Leben «schon hatte». Im Nachhinein fühlte er sich schuldig, er fühlte sich ernst.

Das Amtsgericht Baden versprach am Dienstagabend ein Urteil.

Hilfsangebote

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Es gibt mehrere Stellen, an die sich Menschen in Suizidsituationen wenden können. 24/7, vertraulich und kostenlos.

  • Die angebotene Hand: Telefon: 143 oder www.143.ch
  • Für Kinder und Jugendliche: „Beratung + Hilfe 147“: Telefon: 147 oder www.147.ch
  • Reden kann retten: www.reden-kann-retten.ch
  • Für die Schlechten: trauernetz.ch
  • Plattform für psychische Gesundheit: dureschnufe.ch

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