Die Axenstrasse kann erneuert werden.
Die Beschwerde gegen die Verlängerung der Axenstrasse wurde abgewiesen. Umweltverbände wehrten sich vergeblich gegen den Bau.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Umweltverbände gegen die Plangenehmigung der neuen Axenstrasse abgewiesen. Daraus wird geschlossen, dass der Bau der neuen Straße aus Sicherheitsgründen ausschließlich für Kraftfahrzeuge erlaubt ist. Die Axenstrasse verbindet Brunnen und Flüelen entlang des Urnersees und wird an Spitzentagen von bis zu 16’000 Autos befahren. Steinschläge und Schlammlawinen führen immer wieder zu teilweise mehrwöchigen Sperrungen der Strecke.
Das am Freitag veröffentlichte 91-seitige Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor Bundesgericht angefochten werden. Die Beschwerde der Umweltverbände ist die letzte rechtliche Hürde, bevor das Projekt endgültig grünes Licht bekommt.
Die bestehende Axenstrasse verbindet Brunnen SZ und Flüelen UR entlang des Urnersees. An Spitzentagen nutzen ihn bis zu 16.000 Fahrzeuge. Immer wieder kommt es zu Steinschlägen und dies führt teilweise zu mehrwöchigen Sperrungen.
Kürzlich kam es bei einem schweren Unfall in Axen zum Tod eines 63-jährigen Fahrers. Der Fahrer prallte gegen einen Felsen, das Fahrzeug schleuderte von der Strasse, prallte gegen eine Leitplanke und stürzte 45 Meter in den Vierwaldstättersee. Dort sank er 182 Meter auf den Grund des Sees.
Nach Ansicht des Gerichts war die Umgruppierung rechtmäßig
Im April 2020 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Planfeststellungsverfahren, also die Baubewilligung für die neue Axenstrasse, abgeschlossen und grünes Licht für die Neubaustrecke mit dem Morschachtunnel und der Sisikon gegeben . Tunnel Dagegen klagten die Alpen-Initiative, die VCS Uri und Schwyz sowie Umweltschutzärzte.
Sie bemängelten vor allem, dass der Bundesrat den neuen Strassenabschnitt, den die Bundesversammlung als Nationalstrasse 3. Klasse definiert hatte, zu einer Strasse 2. Klasse ausgebaut habe.
Für Nationalstraßen sind drei Klassifizierungen vorgesehen: Erste und zweite Klasse sind ausschließlich für Kraftfahrzeuge vorgesehen, während Nationalstraßen der dritten Klasse auch anderen Verkehrsteilnehmern offen stehen.
Das Bundesverwaltungsgericht ist nun zum Schluss gekommen, dass diese Umqualifizierung des Abschnitts zwischen Brunnen und Flüelen nicht zu beanstanden ist, der Bundesrat seine Befugnisse nicht überschritten hat. Eine Klassifizierung ist aus Sicherheitsgründen zulässig.
Die Nutzung der geplanten Tunnel wäre für den nicht motorisierten Verkehr zu gefährlich. Das Gericht betont im Urteil, dass die Strecke entlang der alten Axenstrasse auch künftig für Velos und landwirtschaftliche Fahrzeuge zur Verfügung stehen wird.
Alpenkonvention nicht direkt anwendbar
Zudem musste sich das Gericht mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit die Alpenkonvention bei der Planung der neuen Axenstrasse zu berücksichtigen ist. Denn Umweltverbände bemängelten, dass das Umsetzungsvorhaben im Widerspruch zum Alpenschutz stünde. Das Gericht stellt fest, dass die Regeln der Alpenkonvention nicht unmittelbar als Rahmenabkommen anwendbar seien.
Zudem kann das Associated Traffic Protocol nicht zugrunde gelegt werden, da die Schweiz es noch nicht ratifiziert hat. Sie ist laut Urteil für die Bundesregierung nicht bindend. Grund für die fehlende Ratifizierung war unter anderem die Befürchtung, dass die wirtschaftliche Entwicklung des Alpenraums durch Schutzmaßnahmen zu sehr eingeschränkt werden könnte.
Auch Klimabeschwerden werden zurückgewiesen
Die Whistleblower kritisierten zudem, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung auch die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen hätte berücksichtigen müssen. Das Gericht weist diese Beschwerde mit der Begründung ab, das Schweizer Stimmvolk habe die Totalrevision des CO2-Gesetzes abgelehnt, die die Vorgaben des Pariser Klimaabkommens präzisiert hätte.
Gemäss einer Mitteilung wollen die Umweltverbände, die die «Kommission Interkantonaler Achsen für eine vernünftige Verkehrspolitik» bilden, das Urteil überprüfen und dann entscheiden, ob sie weitermachen. Es sei bedauerlich, dass kein einziger Punkt der Beschwerde gehört worden sei, sagten sie.
Die neue Axenstrasse kostet rund 1,2 Milliarden Franken. Neben mehr Sicherheit soll es auch die Orte Brunnen und Sisikon vom Verkehr entlasten. Rund 94 Prozent des Neubauprojekts tragen der Bund, der Rest die beiden Kantone Uri und Schwyz, frühestens 2031 könnte die neue Verbindung in Betrieb gehen.