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Die Schweizerische Sportdisziplinarkammer (DK) hat im Dopingprozess gegen den Sprinter Alex Wilson ein Urteil gefällt.
Der Leichtathlet Alex Wilson wurde von der Schweizerischen Sportdisziplinarkammer (DK) wegen seines positiven Dopingtests im Frühjahr 2021 zu einer Geldstrafe von vier Jahren und einer Geldstrafe von CHF 13’750 verurteilt. Dies gab Swiss Olympic heute Morgen in einer Medienmitteilung bekannt.
Der Entscheid fiel nach der Anhörung vom 22. Juni, in der die Disziplinarkammer von Swiss Olympic den Schweizer des Dopings für schuldig befunden hatte. Am 15. März vergangenen Jahres wurde im Urin eines 31-jährigen Mannes aus Basel ein Abbauprodukt des anabolen Steroids Trenbolon nachgewiesen. Anderthalb Monate später, am 28. April 2021, verhängte Swiss Sport Integrity eine provisorische Wilson-Sperre.
So wirkt Trenbolon
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Trenbolon ist ein anaboles androgenes Steroid aus der Gruppe der anabolen Steroide, ein starkes Hormon für den Muskelaufbau. Laut Dopingliste sind Trenbolon und seine Metaboliten jederzeit verboten, auch außerhalb der Wettkampfsaison.
Erst das Fleisch, dann die Sabotage
Wilson bestritt die Dopingvorwürfe und führte die Substanz zunächst auf den Verzehr einer großen Menge kontaminierten Fleisches in Las Vegas zurück.
Bildunterschrift: Wird er jemals auf die Strecke zurückkehren? Sprinter Alex Wilson. KEYSTONE / Georgios Kefalas
Seit dem Schiedsspruch des International Court of Arbitration for Sport (CAS) im Juli 2021, der letztendlich zu Wilsons Abreise zu den Olympischen Spielen in Tokio führte, gab der positiv getestete Athlet an, Opfer „eines Sabotageakts“ geworden zu sein.
Die Parteien können Berufung einlegen
Allerdings hat Swiss Sport Integrity aufgezeigt, dass dieses Szenario nicht glaubwürdig nachgewiesen werden kann. Die DK kam zu dem Schluss, dass Wilson die Substanz absichtlich zu Dopingzwecken verwendet hatte.
Die 4-jährige Sperre wird rückwirkend auf die vorübergehende Sperre am 28. April 2021 angewendet. Das Urteil kann innerhalb von 21 Tagen angefochten werden. Die nächsten Instanzen wären das CAS und schliesslich das Bundesgericht. Wenn das Verbot bestehen bleibt, wäre der erste Wilson, der wieder an Wettkämpfen teilnehmen kann, 2025 im Alter von 34 Jahren.