Die anhaltende Dürre fordert ihren Tribut. Foto: dpa/Armin Weigel
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und geringen Niederschläge hat der Landkreis Esslingen eine Allgemeinverfügung erlassen. Bis zum 31. August ist es nicht möglich, Wasser aus Bächen, Seen und Flüssen zu entnehmen.
Viele Bäche und Flüsse führen derzeit wenig Wasser oder sind bereits teilweise ausgetrocknet. Die Hochwasservorhersagezentrale der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) berichtete in ihrem Lagebericht von einer „starken Wasserknappheitssituation im Land“. Mehr als die Hälfte der in Baden-Württemberg gemessenen Wasserstände lag in einem durchschnittlichen Jahr unter dem niedrigsten Wasserstand. Der Grund dafür ist, dass es dieses Jahr in keinem Monat genug geregnet hat und es gleichzeitig überdurchschnittlich wärmer war. Das Clear ist im Moment nicht sichtbar. Im Gegenteil: „Da die weitgehend niederschlagsfreie Wetterlage anhält, wird sich die Niedrigwassersituation weiter ausweiten“, heißt es auf der LUBW-Homepage.
Die Regelungen gelten bis zum 31. August
Wie viele andere Landkreise zieht auch Esslingen nun die Notbremse. Um die Wassersituation zu entlasten und eine weitere Verschlechterung der Gewässerökologie zu verhindern, hat das Landratsamt die Entnahme von Wasser aus den Oberflächengewässern des Landkreises per Allgemeinverfügung sofort untersagt. Dieses Prinzip gilt bis zum 31. August des Jahres. Bis dahin ist es nicht möglich, Wasser aus Bächen, Seen, Teichen oder Flüssen zu entnehmen, weder mit Hilfe einer Pumpe noch von Hand mit Eimer oder Gießkanne. Das generelle Verbot gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für die Forst- und Gartenwirtschaft. Die einzigen Ausnahmen sind landwirtschaftliche Betriebe, die Lebensmittel produzieren. Und natürlich kann im Brandfall weiterhin Löschwasser aus den Teichen gepumpt werden, so das Landratsamt.
Maßnahmen im öffentlichen Interesse
Die derzeit kritischen Wasserverhältnisse erforderten ein Verbot der Wasserentnahme für die öffentliche Nutzung. Nur die Wassermenge zu begrenzen, reicht nicht aus. „Der unmittelbare Schutz der von der Dürre bedrohten Tier- und Pflanzenwelt und der Erhalt des aquatischen Ökosystems liegt eindeutig im öffentlichen Interesse“, heißt es in der Allgemeinverfügung des Kreises Esslingen. Individuelle Interessen sollten dem untergeordnet werden. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Wenn sich die Wetterlage bis Ende August nicht geändert habe, sei eine Verlängerung der Beschränkung „nicht ausgeschlossen“.