SPÖ und FPÖ stimmten gegen die Gesetzesänderung. Die Präsidentin der SP, Verena Nußbaumer, sprach davon, vor der Wirtschaft zu knien. Der Druck auf die Mitarbeiter wird weiter zunehmen. Löcher stopfen statt Probleme lösen, bekräftigt FP-Präsident Peter Wurm. Er ist gegen Zuwanderung, aber für den Ausbau der Facharbeiterausbildung in Österreich.
Klaus Fürlinger betonte im Namen der ÖVP, dass Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, sieben Fachkräfte haben. Hindernisse dafür würden nun beseitigt und Verfahren beschleunigt. Der grüne Georg Bürstmayr sprach von sinnvollen Schritten in die richtige Richtung. NEOS-Präsident Gerald Loacker stimmte dem zu, wünschte sich aber weitere Schritte zum Bürokratieabbau und zur Beschleunigung. Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) sieht einen einfacheren und weniger bürokratischen Weg der Fachkräftezuwanderung.
Sie gilt unter anderem als Vergütung. Künftig reicht ein Mindestlohn von 50 Prozent der maximalen ASVG-Beitragsgrundlage (statt 60 Prozent) für den Zugang zur Rot-Weiß-Rot Karte. Dies gilt derzeit nur für Personen unter 30 Jahren. Für 2022 würde dies ein verbindliches Bruttomonatsgehalt von 2.835 Euro bedeuten. Außerdem wird der Mindestlohn für Absolventen staatlicher Universitäten und Fachschulen komplett abgeschafft. Außerdem stehen Englischkenntnisse den Deutschkenntnissen gleich, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist. Hemmnisse für ausländische Gründer werden abgebaut, indem das erforderliche Stammkapital von 50.000 auf 30.000 Euro reduziert wird.
Ebenso wird ein dauerhafter Zugang zum Arbeitsmarkt für registrierte unbefristete Zeitarbeitskräfte geschaffen, die mindestens zwei Jahre lang länger als sieben Monate in touristischen oder landwirtschaftlichen Betrieben Saisonarbeit geleistet haben, unabhängig von Alter oder Abschluss. Voraussetzungen sind ausreichende Deutschkenntnisse auf A2-Niveau und das Angebot eines unbefristeten Arbeitsvertrags.
Zuvor war erneut und einstimmig eine Pandemie-Maßnahme zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen beschlossen worden. Mit dem KMU-Fördergesetz wird der bisher geplante Haftungsrahmen von 750 Millionen auf eine Milliarde erweitert.
Auf der Tagung wurde auch ein neuer arbeitsmedizinischer Dienst vorgestellt. Für bestimmte Aufgaben wie die periodische Kontrolle von Büroarbeitsplätzen können künftig auch Angehörige anderer Gesundheitsberufe, wie z. B. diplomierte Krankenpfleger oder Physiotherapeuten mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung, eingesetzt werden. Voraussetzung ist eine spezielle arbeitsmedizinische Ausbildung von mindestens 208 Stunden. Die spezialisierte Supervision wird durch Arbeitsmediziner fortgesetzt.