Die einstige denkmalgeschützte Käserei steht dort nicht mehr, dafür stehen auf dem 2500 Quadratmeter grossen Grundstück nun zwei Mehrfamilienhäuser, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtete.
Der fünfköpfige Gemeinderat von Braunau TG ignorierte daraufhin den eigenen Schutzplan und genehmigte den Abriss des Käsegebäudes für einen Eigentümer in Wil SG. Jetzt kommt der Prozess.
Die fünf ehemaligen Gemeindevorsteher sollen am 31. August und 1. September 2022 vor dem Bezirksgericht Münchwilen erscheinen. Vier der fünf Angeklagten bleiben heute im Amt, obwohl ihnen die Thurgauer Staatsanwaltschaft “illoyale Amtsführung” vorwirft.
Besonders im Rampenlicht: SVP-Kantonsrat David Zimmermann (50) – damals wie heute im Amt. Um ein solches Gebäude abreißen zu können, muss es zunächst aus dem Schutzplan der Gemeinde entfernt werden. Zimmermann als Sprecher des Hauses habe dies offenbar gewusst, schreibt die Staatsanwaltschaft im Sanktionsbescheid.
15 000 Franken bedingte Busse
Die Staatsanwaltschaft strebt für alle Angeklagten eine Verurteilung wegen „untreuen Verhaltens im Amt“ an. Bürgermeister Zimmermann muss eine bedingte Busse von 15’000 Franken erhalten und die bisherigen Verfahrenskosten sowie eine Busse von 4’000 Franken bezahlen. Die übrigen vier hingegen erhalten bedingte Bussen zwischen 2400 und 6300 Franken sowie Bussen und Verfahrenskosten von rund 2300 Franken.
Laut Staatsanwaltschaft hat der Braunauer Stadtrat wissentlich gegen geltende Vorschriften verstoßen. Damit ignorierte die Behörde das öffentliche Interesse und enttäuschte die Bürger. Außerdem wurde die Nationale Sicherheit nicht informiert, was eigentlich eine zwingende Voraussetzung ist.
“Die Behörden müssen strafrechtlich verfolgt werden”
Da der Rat die Heimatschutzbehörde nicht informiert hatte, konnten sie keine direkten rechtlichen Schritte einleiten. Deshalb musste der Verein 2016 eine Steuer- und eine Strafanzeige gegen Fremde stellen. Noch empörter ist Gianni Christen, Generaldirektor der Thurgauer Staatssicherheit. Eine solche Frechheit habe er noch nie von einem Rathaus erlebt, erklärt er „St. Galler Zeitung
Mehr zu Gerichtsverfahren und Thurgau
Parallel zum Gerichtsverfahren wurde in einem anderen Fall diskutiert, ob die Käserei wieder aufgebaut werden sollte. Das Verwaltungsgericht Thurgau wies diese Klage ab, der Umstand verlängerte das Erstverfahren jedoch um sechs Jahre.
„Rechtsstaatsunwürdig“
Nun erwarten die Christen ein klares Nein zum Verhalten des Konzils. «Die Behörden sollten strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie eigenwillig und rechtswidrig handeln, wie hier bei den rechtswidrigen Abbruchbewilligungen des geschützten Grundstücks», sagt er im «St. Diari Gallen.
Auf Nachfrage von Blick will sich der Angeklagte nicht zu dem anstehenden Gerichtsverfahren äussern. Das kantonale Departement nimmt zum Vorfall Stellung. In seinem Entscheid zur Aufsichtsbeschwerde 2020 urteilte er zum Vorgehen: Der Stadtrat habe «eindeutig rechtswidrig» gehandelt und «mit Wissen und bewusster Missachtung kommunaler und kantonaler Rechtsgrundlagen» gehandelt.
Der Rat Braunau sei „einer demokratisch gewählten und dem Rechtsstaat verpflichteten Autorität nicht würdig“. (Hey)