VfGH lehnt Antrag auf Legalisierung von Cannabis ab

Ein minderwertiger Österreicher hatte argumentiert, dass ein Verbot von Cannabis in Österreich irrelevant sei. Der oberste Richter bezeichnete den Antrag jedoch als „sinnlos“.

Der Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag auf Legalisierung von Cannabis in Österreich abgelehnt. Der Oberste Gerichtshof nannte die Aufhebung des derzeitigen Verbots „aussichtslos“.

Ein unterlegener Österreicher hatte argumentiert, dass dieses Verbot angesichts des geringen Risikos einer psychischen oder physischen Abhängigkeit unverhältnismäßig und irrelevant sei. Auch das Suchtpotenzial sei im Vergleich zu Alkohol und Nikotin deutlich geringer, so die Antragstellerin. In einer sogenannten Einzelbewerbung diskutierte der Mann mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft über die Cannabispflanze und ihre Gefährlichkeit sowie den Wandel gesellschaftlicher Einstellungen.

Konsumregulierung ist ein Politikum

Oberste Richter sehen das anders. Cannabis ist ein Suchtmittel, das durch internationale und EU-Rechtsakte abgedeckt ist. „Es liegt im rechtlichen Spielraum des Gesetzgebers, den Konsum solcher registrierter Suchtmittel strenger zu regeln als den Konsum anderer Suchtmittel, etwa von Alkohol oder Tabakwaren“, so das Bundesverfassungsgericht. Es ist daher eine politische Frage, wie der Cannabiskonsum reguliert wird.

In diesem Zusammenhang erscheint der Antrag auf Aufhebung des Verbots verzweifelt, so das Verfassungsgericht. Daher lehnte es einstimmig die Prüfung des Antrags ab.

Bundesinnenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat kürzlich auf einer Pressekonferenz die von der Ampelkoalition in Deutschland geplante Legalisierung von Cannabis abgelehnt. „Wir halten das für völlig falsch“, sagte er.

(Rot.)

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