Viele Kantone mit Feuerverbot am 1. August: keine Feuerwerkskörper und Raketen

Die Gefahrenkarte des Bundesamtes für Umwelt (OFEV) ist überwiegend rot. Die grösste Gefahr «sehr gross» besteht in acht Walliser Gemeinden, in weiteren 15 ist die Gefahr «gross».

Die gleiche Gefahrenstufe («hoch») gilt für die übrige Schweiz mit Ausnahme des Nord- und Mitteltessins, Teilen Graubündens sowie der Kantone Appenzell Innerrhoden, Luzern, Nidwalden und Obwalden, Schwyz und Zug. Dort wird die Gefahr noch als „erheblich“ eingestuft.

Viele Ecken mit Feuerverbot

Wer im Freien «grillen» wollte, wird enttäuscht: Wegen der grossen Gefahr haben viele Kantone Feuer verboten. Ein absolutes Feuerverbot im Freien besteht in den Kantonen Freiburg, Genf, Graubünden, Tessin, Waadt und Wallis. Das Feuerverbot im und am Wald gilt praktisch für die übrige Schweiz.

Lediglich in den Kantonen Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Zug gilt ein bedingtes Feuerverbot. Das bedeutet, dass Feuer in ortsfesten Kaminen mit der nötigen Vorsicht entfacht werden können. Und in Appenzell Ausserrhoden gibt es nur eine Mahnung zum sorgsamen Umgang mit Bränden im und am Wald.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand kommen, geraten Sie nicht in Panik, sondern handeln Sie ruhig und überlegt. Laut Bafu gilt der Grundsatz „Alarmieren – Retten – Löschen“.

Sie sollten Menschen und Tiere retten, Menschen mit Decken und Mänteln in brennende Kleidung wickeln, sie auf dem Boden rollen lassen und mit Wasser kühlen und dann aus dem Feuer steigen.

Privates Feuerwerk ist vielerorts noch immer verboten

Das Feuer würde sich draußen anders entwickeln als drinnen, schreibt das Bafu. Sie sollten also nicht Held oder Heldin spielen, sondern sich an die Anweisungen der örtlichen Forst- und Feuerwehren halten.

Wegen des trockenen Bodens wurden im Vorfeld der Feierlichkeiten am 1. August in vielen Kantonen auch private Feuerwerke verboten. Der Regen, der vor einigen Tagen fiel, reichte offenbar nicht aus: Dieser Regen würde nicht in den trockenen Boden eindringen, sondern schnell an der Oberfläche abfließen, heißt es in verschiedenen kommunalen oder kantonalen Berichten.

Feuerwerke sind in Bern, Schaffhausen, Glarus, Aargau, Solothurn, Jura, Thurgau, Neuenburg, Freiburg, Waadt und Tessin verboten. Im Kanton Zürich liegt die Entscheidung bei den Gemeinden, einige Gemeinden haben das Verbot bereits erlassen, etwa Dübendorf, Dietikon, Dietlikon und Bülach. Das generelle Verbot wurde auch in einigen Basler Gemeinden erlassen, beispielsweise in der Region Liestal.

Auf kantonaler Ebene gilt das Verbot nur im und am Wald. Dasselbe gilt für Appenzell und St. Gallen

Auch beim Abfeuern von Feuerwerkskörpern in privaten Gärten raten Experten zur Vorsicht. Daher sollten Vulkane nicht in der Nähe von Bäumen gezündet werden. Und Feuerwerkskörper sollten nicht an Bäume gebunden werden. (SDA)

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