Kaum ist der Wahlsonntag vorbei, steht der nächste schon vor der Tür. Den Wählern werden vier Gesetzentwürfe vorgelegt:
- Die Volksabstimmung gegen die Anhebung des Rentenalters für Frauen auf 65
- Die Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der AHV
- Die Initiative Fabriklandwirtschaft
- Die Volksabstimmung gegen die teilweise Abschaffung der Verrechnungssteuer
Es gibt keine Rentenreform auf den Schultern der Frauen
Die erste ist die Volksabstimmung gegen die Anhebung des Rentenalters für Frauen. Es wurde mit mehr als 150.000 Unterschriften überreicht. Ein linkes Bündnis hatte sich gefestigt.
Reformen sollten nicht auf den Schultern von Frauen durchgeführt werden. Zudem befürchtet das Bündnis einen langfristigen Rentenkürzungsplan. Von der Reform profitieren vor allem ältere Menschen, Reiche und Versicherer.
Die Mehrwertsteuer soll um 0,4 Prozent steigen
Zweitens kommt es zu einer Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der AVS. Das müssen die Wähler entscheiden, denn es handelt sich um eine Verfassungsänderung. Die Mehrwertsteuer wird um 0,4 Punkte erhöht.
Damit sollen pro Jahr rund 1,4 Milliarden Franken mehr erwirtschaftet werden. Mit dem Betrag sollen Ausgleichsmaßnahmen für die von der Alterserhöhung betroffenen Frauenkohorten finanziert werden.
Der Regelsteuersatz beträgt derzeit 7,7 Prozent, der ermäßigte Satz 2,5 Prozent und der Sonderbeherbergungssatz 3,7 Prozent.
Soll die Würde der Tiere in die Verfassung aufgenommen werden?
Der dritte Vortrag befasst sich mit dem Tierschutz. Zur Abstimmung steht die Initiative, die industrielle Landwirtschaft zu verbieten und die Würde der Tiere in die Verfassung aufzunehmen.
Es müssen Tierhaltungsvorschriften eingehalten werden, die mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien 2018 entsprechen, zudem gibt es Vorschriften für die Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten. Es gilt eine Übergangsfrist von 25 Jahren.
Unterdrückung der Zurückhaltung an der Quelle
Schließlich gibt es noch die Speicherung an der Quelle. Ein überparteiliches Gremium aus SP, Grünen und Gewerkschaftsbund führte das Volksbegehren für die flächendeckende Abschaffung durch. In der Schweiz umfasst die Steuer Kapitalerträge, Lotteriegewinne, Renten, Renten und Versicherungen. Sie drängt sich auch beim Handel mit bestimmten Wertpapieren auf, beispielsweise beim Handel mit Anleihen.
Das Parlament hat im Dezember die weitgehende Abschaffung der Verrechnungssteuer auf nationalen Zinserträgen und die Abschaffung der schweizerischen Obligationensteuer beschlossen. (SDA / lm)