Die Wechselklausel von einem kostenlosen Abonnement zu einem kostenpflichtigen Abonnement ist unzulässig, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.
Wien (OTS / VKI) – Der Verbraucherinformationsverband (VKI) hatte Sony Interactive Entertainment Europe Limited und Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited im Auftrag des Sozialministeriums wegen verschiedener Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verklagt. Die 40 angeklagten Klauseln, die alle vom Landesgericht Wien (OLG) für unzulässig erklärt wurden, betrafen unter anderem den Verfall des Guthabens, die automatische Umwandlung von kostenlosen Abonnements in kostenpflichtige Abonnements, wenn sie nicht gekündigt wurden . rechtzeitig und Regelungen der elterlichen Verantwortung für das Verhalten ihrer Kinder. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Viele der angeklagten Klauseln seien Teil der “PSN Terms of Service”. PSN steht für Playstation Network und ist ein Online-Dienst, über den digitale Inhalte (Spiele, Filme usw.) durch Herunterladen oder Spielen erworben werden können. Unter anderem hat das Landesgericht Wien mehrere Klauseln für unzulässig erklärt, die eine unbeschränkte Haftung des Kunden für jegliche Nutzung – auch Käufe – für minderjährige Familienmitglieder im PSN vorsehen. Das österreichische Recht sieht keine generelle Haftung der Eltern für das Verhalten ihrer Kinder vor, sondern regelt deren Haftung nur bei schuldhafter Verletzung der Fürsorgepflicht. „Eine solche generelle und unbeschränkte Haftung des Verbrauchers für die über sein Kundenkonto getätigten Aktivitäten kann ohne besondere sachliche Begründung als erheblicher Nachteil bezeichnet werden“, betont Dr. Joachim Kogelmann, für den VKI zuständiger Rechtsanwalt.
Eine weitere vom Gericht erlassene Klausel bezieht sich auf die Verjährung von PSN-Credits innerhalb von 24 Monaten. Wie zuvor das Handelsgericht Wien hat auch das Landesgericht Wien entschieden, dass diese Verkürzung der Frist um 93 Prozent (von 30 auf 2 Jahre) sehr nachteilig sei. „Das Gericht hat insoweit klargestellt, dass dieser Kredit mit einer allgemeinen Verjährungsfrist von 30 Jahren nicht ohne hinreichenden sachlichen Grund innerhalb einer Frist von 24 Monaten verjährt werden kann“, so Kogelmann.
Weitere als rechtswidrig eingestufte Klauseln sind beispielsweise ein Verbot der Übertragung von PSN-Guthaben, das einseitige Änderungsrecht der Beklagten sowie Preisänderungsklauseln. Als unzulässig wurde auch eine Klausel angesehen, wonach aus einem kostenlosen Abonnement automatisch ein kostenpflichtiges werden soll, wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird.
„Das Urteil schafft Klarheit in einer Vielzahl von Fragen rund um Online-Dienste und Videospiele. Das Urteil ist besonders relevant, weil andere Glücksspielplattformen und Online-Dienste teilweise sehr ähnliche Klauseln haben“, so Kogelmann abschließend.
SERVICE: Der vollständige Urteilstext ist unter www.Verbraucherrecht.at/sony062022 abrufbar.
Fragen und Kontakt:
Pressestelle des Verbraucherinformationsverbandes +43 664 231 44 81 presse@vki.at www.vki.at