Ein Sonderangebot, das sich als solches herausstellte, führte zum Urteil des Handelsgerichts Wien, dass die Werbung von Magenta irreführend sei.
Das Handelsgericht Wien (HG) hat eine Magenta-Werbeaktion aus dem Jahr 2019 für rechtswidrig erklärt. Mit dem Angebot „Jetzt kostenlos bis Jahresende“ wurde den Kunden bis zum 28. Oktober die Gebühr für Glasfaser-Internet in Rechnung gestellt verzichtet, wenn sie zu diesem Zeitpunkt eine neue Bestellung aufgegeben hatten. Einen Tag nach Ablauf des Angebots wurde jedoch eine erneute Gebührenbefreiung bis Februar 2020 angekündigt. Die ursprüngliche Begrenzung war laut HG unzulässig.
Da das Angebot nach Ablauf der Frist fortgesetzt wurde, war es laut Handelsgericht Wien irreführend. Den Kunden wurde gesagt, dass dies ein zeitlich begrenztes Angebot sei. Dies war jedoch nicht der Fall, da der Magenta (T-Mobile) Preisvorteil weiterhin gewährt wurde. Das HG-Urteil ist rechtskräftig.
(WAS)