Das neue Tierschutzpaket beinhaltet auch ein Verbot, Rinder ganzjährig anzubinden und sinnlose Küken zu töten. Der VGT begrüßte das Paket, kritisierte jedoch die lange Übergangsfrist für Vollspaltenböden.
Mit dem neuen Tierschutzgesetz (TSchG) wird die langjährige Forderung nach einem Verbot von Vollmastschweinen gelöst: Das gaben die beiden zuständigen Minister Johannes Rauch (Grüne) und Norbert Totschnig (ÖVP) am Freitag bekannt er hatte sich geeinigt. und der letzte komplett gecrackte Corral Shootout Ende 2039. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) kritisiert die lange Übergangszeit, lobt aber auch die beiden Minister für ihren Mut.
Obwohl die bestehenden Ställe bis Ende 2039 umgebaut werden sollen, sind Vollspaltengehege ohne Funktionsbereiche bereits ab 2023 bei Neu- und Umbauten verboten. Auch bei der Ferkelkastration gibt es Verbesserungen. Das gesamte Tierschutzpaket, das unter Beteiligung von Bürgern, Interessengruppen der Landwirte, Vertretern der Industrie, Vertretern der Zivilgesellschaft und anderen Interessengruppen ausgehandelt wurde, wird nächste Woche im Parlament beschlossen.
Völlig rutschige Böden werden von Tierschützern seit Jahren kritisiert
In Stellungnahmen zum Tierschutzgesetz (TSchG), die Anfang Mai eingereicht wurden, war die Schweinehaltung der am häufigsten genannte Mangel. Schweinespaltenböden sind seit Jahren ein Kritikpunkt von Tierschützern. So hat sich der VGT über mehr als drei Jahre für ein Verbot eingesetzt.
Vollspaltenböden sind also harte Betonböden ohne Strohbett, die mit Latten durchsetzt sind. „Für Tiere bedeuten sie Schmerz und Schaden. Sie widersprechen § 5 Abs. 2 Nr. 13 des Bundestierschutzgesetzes“, kritisierte die NGO 2019.
Einschränkungen beim Transport von Tieren
Tierschutzminister Rauch bezeichnete das bevorstehende Ende dieser Nutztierhaltung als „großen Erfolg für den Tierschutz“ und als „wahren Wendepunkt in der Schweinehaltung“. Denn Millionen von Schweinen werden im nächsten Jahr Verbesserungen sehen. „Gleichzeitig wird die Umstellung für Unternehmen einfacher“, sagte Rauch.
„Das große Tierschutzpaket beinhaltet auch ein ganzjähriges Anbindeverbot für Rinder und ein Verbot des sinnlosen Tötens von Küken. Auch Einschränkungen beim Tiertransport sind enthalten. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr artgerechter Tierhaltung in Österreich“, resümierte die Ministerin die wichtigsten Punkte auf.
Landwirtschaftsminister Totschnig betonte, dass „gerade in Zeiten steigender Preise neue Erschließungsmaßnahmen mit Vorsicht zu genießen sind, um die heimischen Produktionsketten nicht zu gefährden und die Inflation nicht weiter ansteigen zu lassen“. Die einzelnen Punkte des Pakets sind recht anspruchsvoll, aber es gibt eine Sicherheitsplanung für die Ausrichtung der Unternehmen. Damit sei es erstmals gelungen, „den Investitionsschutz bestehender Anlagen im Tierschutzgesetz zu verankern“, so Totschnig.
Lob und Kritik von Tierschützern
Der VGT begrüßt die anstehenden Veränderungen: „Die Minister Rauch und Totschnig haben den nötigen Mut für große Erfolge im Tierschutz bewiesen.“ Kritisiert wurde jedoch die lange Übergangsfrist und die Tatsache, dass erst bis 2028 spezifische Haltungssysteme entwickelt werden sollen, die dann ab 2040 als Mindestanforderung für alle Schweinehaltungen gelten sollen.
Die Tierschutz-NGO Vier Pfoten forderte, dass diese Regeln schnell entwickelt und beschlossen werden, einschließlich einer obligatorischen Begräbnisstätte. Die NGO lobte auch die Entscheidung selbst, kritisierte aber die Fristen.
LK: Auch der Handel muss seinen Beitrag leisten
Aus Sicht der Landwirtschaftskammer seien gerade diese Fristen wichtig, „schließlich Neu- und Umbauten in der Tierhaltung sind sehr teuer und müssen in einem langen Zeitraum gewonnen werden“, betonte Josef Moosbrugger . , Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ).
Auch der Handel soll laut Moosbrugger einen Beitrag zum Tierwohl leisten: Dazu bedarf es aber mehr als „öffentliche Auflagen und Eigenwerbung von Feigenblatt-Tierschutzprojekten, die nur einen minimalen Teil des Umsatzes abdecken“. Er nannte unter anderem „verlässliche und langfristige Partnerschaften mit Produktionspreisen, von denen bäuerliche Familienbetriebe leben können“.
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(APA)