Wahlreform Der Bundestag wird kleiner

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Stand: 07.07.2022 03:48 Uhr

Das Wahlrecht muss reformiert werden, aber ein Konsens wird seit Jahren erkämpft. Jetzt bewegen sich die Dinge. Was ist das Problem? Und wie geht es weiter?

Von Corinna Emundts, tagesschau.de

Der aktuelle Bundestag hat 736 Abgeordnete – geplant sind 598. Diese Zahl will die Ampelkoalition als Höchstgrenze für künftige Legislaturperioden gesetzlich festschreiben und unternimmt nach einigen gescheiterten Versuchen nun einen neuen Anlauf, die große Koalition zu reformieren.

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Am Dienstag haben SPD und Grüne die Säulen einer Wahlrechtsreform beschlossen. Auch der Ampelpartner FDP hat ihn freundlich behandelt. Die Wahlrechtskommission des Bundestages berät heute darüber. Ein Zwischenbericht wird Ende August vorgelegt. Was ist das Problem? Welche Vor- und Nachteile hat die Wahlrechtsreform in Deutschland? Ein Überblick.

Worin besteht die Wahlreform wirklich?

Durch das deutsche System der personalisierten Verhältniswahl durch einen ersten Wahlgang für die Wahlkreisbewerber und eine zweite entscheidende Stimme für die Partei im Bundestag zeichnet sich zunehmend ein Ungleichgewicht ab: Parteien können durch Direktmandate oft mehr Sitze im Parlament gewinnen als durch eigene zu Stimmen. Ergebnis. Ganz deutlich wird das in Bayern: Dort wurde bis auf eine Ausnahme jeder Wahlkreis (45 von 46) von einem CSU-Politiker gewonnen. Die CSU dürfte nach ihrem Stimmenverhältnis nicht so viele Sitze im Bundestag haben.

Zum Ausgleich dieser überzähligen Direktmandate wurden Ausgleichsmandate erfunden, die dafür sorgen, dass auch andere Parteien mehr Sitze bekommen, damit das Verhältnis zwischen den im zweiten Wahlgang gewählten Parteien wieder stimmt. Politikwissenschaftler Thorsten Faas beschreibt hier einen „Zielkonflikt“: Einerseits sei es bei dieser Art der Abstimmung wichtig, dass Direktkandidaten bürgernah und im Parlament vertreten seien. Andererseits soll das Verhältnis der Zweitstimmen nicht verwässert werden.

Direktmandate versus Ergebnis der Zweitabstimmung

Dieses Wahlsystem hat in der Vergangenheit zu immer größeren Parlamenten und damit steigenden Kosten geführt. Diese wachsenden XXL-Parlamente werden auch wegen ihrer Ineffizienz kritisiert. Die Parteien arbeiten seit vielen Jahren daran, diesen Trend mit neuen Wahlrechtsmodellen umzukehren. Das Gleiche hat sie auch mit der von ihr regierten Ampelkoalition beschlossen – und deshalb eine Kommission “zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der parlamentarischen Arbeit” im Bundestag beschlossen.

Das Gremium solle „Vorschläge nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl behandeln, die zu einer effektiven Verkleinerung des Bundestages in Richtung der gesetzlichen Regelgröße führen und langfristig ein Wachstum des Bundestages verhindern“, schrieb er . drei Fraktionen in ihrem dazugehörigen Antrag. Dies wurde nicht nur von der Mehrheit der Kandidaten, sondern auch von der linken Bundestagsfraktion unterstützt.

Ende August dieses Jahres wird die Kommission einen Zwischenbericht mit Empfehlungen für künftige Begrenzungen der Mitgliederzahl vorlegen. Eckpunkte wurden bereits im Mai präsentiert. Das Gremium besteht aus 13 Stellvertretern und 13 Sachverständigen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat vier, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion drei, die Grünen- und die FDP-Bundestagsfraktion jeweils zwei sowie die AfD- und Die Linke-Bundestagsfraktion jeweils ein Mitglied, so dass auch die Ampelgruppen einen haben politische Funktion. die meisten da.

Was schlagen die Fraktionen der Ampelregierung vor?

Dort wird so etwas wie die Quadratur des Kreises versucht: Die 299 Wahlkreise sollen im jüngsten Grundsatzdokument weiterhin im Bundestag vertreten sein, gleichzeitig aber die Regelgröße von 598 Bundestagssitzen nicht überschreiten. Nach dem Vorschlag der Ampelgruppen sollten die Überlastungsmandate und damit auch die Entschädigungsmandate, die bisher als Gegengewicht zu den überzähligen Direktmandaten geschaffen wurden, abgeschafft werden. Folglich konnten nicht alle direkt gewählten Abgeordneten ein Direktmandat erhalten: Diejenigen mit den schlechtesten Ergebnissen in ihren Parteien konnten nicht eintreten. Nach der Bundestagswahl 2021 wäre dies in 34 Fällen der Fall gewesen: zwölfmal für die CDU, elfmal für die CSU, zehnmal für die SPD und einmal für die AfD.

Damit trotzdem alle Wahlkreise vertreten sind, haben die Abgeordneten als Lösung neben dem dann für die Parteivertretung entscheidenden ersten Wahlgang eine „Ersatzabstimmung“ über ihren Vorschlag vorgeschlagen – eine Art Spruch bei jeder Abstimmung darüber, wer aus ihrem Wahlkreis gehen soll wenn der Direktkandidat wegen des neuen Modells nicht in den Bundestag einzieht: Würde das Mandat des „Oberkandidaten“ gestrichen, kämen Erststimmen und Ersatzkandidaten hinzu. . Wer dann die meisten Stimmen bekommt, bekommt das Mandat. Daher kann der Gewinner der ersten Abstimmung auch der Gesamtsieger sein.

Wie ist die Position der Opposition?

Vertreter des Großteils der Opposition, der CDU/CSU, äußerten sich irritiert darüber, dass die Ampeln ihren Vorschlag bereits öffentlich gemacht haben, ohne die Opposition zu konsultieren. Sie lehnen die Abschaffung von Direktmandaten ab. „Dass Wahlkreismandate gewonnen werden und dann neu vergeben werden müssen oder nicht“, sei mit seiner Auffassung von der Legitimität von Wahlkreismandaten nicht vereinbar, sagte Unionsfraktionschef Friedrich Merz diese Woche vor dem Bundestag.

Merz sprach sich für das sogenannte Moat-Voting-Modell aus. Ohne Ausgleich würden 299 Sitze direkt an die Wahlkreise vergeben, die restlichen 299 nach dem Anteil der Zweitstimmen. Allerdings könnte die Stärke der Parteien im Bundestag stark von ihrem Zweitstimmenanteil abweichen. Der Ampelvorschlag hingegen grenzte an “Wahlbetrug mit Ansage”, ergänzte Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe und bereits mit Verfassungsklage gedroht.

Die Linkspartei lehnt die Gegenwart ab …

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