Was bedeutet die uneingeschränkte Masern-Impfpflicht?

Gilt ab 1. August – Was bedeutet die uneingeschränkte Masern-Impfpflicht?

Foto: imago images/J. Hinweis

Bisher gab es einen Workaround für die Masern-Impfpflicht. Ab kommenden Montag müssen Eltern nachweisen können, dass ihre Kinder in Schule und Kita geimpft sind. Aber es gilt auch für andere Bereiche. Ein Überblick.

Die sogenannte Masernschutzgesetz tritt am 1. August in Kraft. Dann müssen Kinder und Personal in Schulen und Kitas, Menschen in Flüchtlingsunterkünften und Personal in Arztpraxen und Krankenhäusern nicht nur – wie seit dem 1. März 2022 – geimpft werden, sondern diese Impfung auch bescheinigen.

Was gilt ab August?

Der Bundestag hatte beschlossen, die Masernimpfung 2019 zur Pflicht zu machen. Ab dem 1. März 2020 gilt sie für Neuankömmlinge und mindestens ein Jahr alt Kinder in Kindergärten und Schulen. In einer zweiten Phase ab August müssen auch Impfnachweise für Kinder eingereicht werden, die sich bereits am 1. März 2020 in den Einrichtungen aufgehalten haben.

Gleiches gilt für alle nach 1970 geborenen Mitarbeiter in diesen Einrichtungen und auch in medizinischen Einrichtungen, dh a Arztpraxen, Krankenhäuser oder ambulante Pflegedienste. Für bereits vor dem 1. März 2020 in der Praxis Beschäftigte galt noch eine Übergangsfrist für die Erprobung eines Masernimpfstoffes.

Für Mitarbeiter u Altenheime und stationär Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Laut Bundesgesundheitsministerium empfiehlt die Ständige Impfkommission eine Doppelimpfung gegen Masern [masernschutz.de].

Asylbewerber und Flüchtlinge müssen vier Wochen nach Aufnahme in die Wohngemeinschaft ordnungsgemäß geimpft sein [msgiv.brandenburg.de].

Alternativ zum Impftest dürfen alle diese Personen nach überstandener Maserninfektion einreisen Ärztliche Bescheinigung über die Immunität gegen Masern gegenwärtig Auch ein ärztliches Attest, das bescheinigt, dass für a medizinische Kontraindikation kann nicht geimpft werden ist es möglich.

Wer keinen ausreichenden Impf- oder Immunitätsnachweis hat, darf sich ab dem 1. August weder behandeln noch in den Einrichtungen arbeiten lassen. Die Leitung der Einrichtung ist in diesem Fall verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen.

Nach Ablauf der zehntägigen Frist kann die Geschäftsstelle den Beweispflichtigen zu einem Beratungsgespräch einladen und anschließend auch eine Tätigkeit oder Einreise untersagen. [bundesgesundheitsministerium.de]. Ausgenommen sind Personen, die eine Schule besuchen oder eine Unterkunft haben müssen. Aber auch hier Geldbußen beziehungsweise Strafen gehen bis 2.500 Euro mögliche Konsequenzen.

Impfung gegen Masern

Masern sind eine meldepflichtige und hoch ansteckende Infektionskrankheit, die zu den typischen Kinderkrankheiten zählt, aber auch Erwachsene treffen kann. die Hauptsymptome sind Fieber, Entzündung der Atemwege und generalisierter Hautausschlag. Masern werden durch das Masernvirus verursacht, die Ansteckung erfolgt über Tröpfcheninfektion.

Nach aktuellem Stand der Wissenschaft bietet die Impfung lebenslange Immunität. Die erste Masernimpfung in Deutschland für Kinder zwischen 11 und 14 Monaten erfolgt in der Regel in Form einer kombinierter Impfstoff, der gleichzeitig gegen Mumps und Röteln immunisiert, wie der MMR-Impfstoff. Aber es ist auch ein Einzelimpfstoff verfügbar Eine zweite Impfung soll laut Stiko zwischen 15 und 23 Monaten erfolgen.

Für Erwachsene empfiehlt Stiko die Masernimpfung für alle nach 1970 Geborenen, die in der Kindheit nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist.

Zwischen die Entscheidung und die Umsetzung fiel eine ganze Pandemie, mit Folgen

Dieser Test hätte seit August 2021 gelten sollen. Doch zum Zeitpunkt der Umsetzung breitet sich ein neues Virus aus: das Coronavirus. Die Frist wurde bereits zweimal verlängert. Die jüngste Verlängerung wurde im „Covid-19-Impfschutzstärkungsgesetz“ festgelegt, das im Dezember 2021 von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, um den Umständen der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen

Laut Bundesgesundheitsministerium „können sich einige der vom Gesetz erfassten Personen nicht vor Masern schützen, etwa weil sie schwanger sind oder ein sehr schwaches Immunsystem haben. Sie sind auf andere angewiesen.“ sich solidarisch verhalten und sich impfen lassen“, sagte das Ministerium auf seiner eigenen Website [bundesgesundheitsministerium.de].Für eine erfolgreiche Ausrottung der Masern wird laut Ministerium eine solche benötigt Impfquote von mindestens 95 Prozent. Sie liegt derzeit bei rund 75 Prozent. „Bisherige Maßnahmen zur Erhöhung der Impfquoten haben nicht dazu geführt, dass in Deutschland genügend Menschen geimpft werden“, sagt er.

Von nationalen Plänen und Präventionsgesetzen

Bereits im Juni 1998 hatte die Gesundheitsministerkonferenz der Länder zu einem größeren Engagement gegen Masernerkrankungen aufgerufen und ein Jahr später erstmals Wichtige Ziele für die Eliminierung der Masern festgestellt: Konsequente Impfung soll das Auftreten von Masern deutlich reduzieren.

Nach Jahren stark schwankender Inzidenzen ist das Jahr 2012 gekommen Nationaler Impfplanin dem Bund und Länder das Ziel der Masernelimination bekräftigen [aerztezeitung.de]. Insbesondere soll die Gebühr für die zweite Masernimpfung erhöht werden. Die Maserninzidenz sank 2012 auf zwei, aber ein Jahr später (2013) lag sie wieder bei 21,6.

2015, nach Deutschlands größtem Masernausbruch seit 2006, ein weiterer Nationaler Aktionsplan. Es enthielt auch konkretere Maßnahmen, die über Impfwerbung hinausgingen, wie etwa Erinnerungssysteme in Praxen und eine stärkere Sensibilisierung von Ärzten als Multiplikatoren.

Dies kam gleichzeitig Gesetz der Prävention. Das bedeutete, dass die Eltern der Kita einen Nachweis über die impfärztliche Beratung ihrer Kinder vorlegen mussten. Sie waren jedoch nicht verpflichtet, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen, wenn sie nicht erschienen. Die Maserninzidenz schwankte nach RKI-Angaben weiter: 2017 bei 11,4 pro Million Einwohner, 2018 bei 6,6.

2017 wurde das Präventionsgesetz verschärft: Eltern, die sich einer Beratung widersetzen, sollen nun dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Das reicht nicht, fand Gesundheitsminister Jens Spahn 2018: „Wir brauchen eine bundesweite Impfquote von 95 Prozent bei der zweiten Impfung, damit diese ansteckende Viruserkrankung ausgerottet ist.“

Dies folgte Masernschutzgesetzdie ab August uneingeschränkt gelten.

Ausstrahlung: rbb24 Inforadio, 1. August 2022, 10 Uhr

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