Wegen einer Drohung gegen den Bundesrat ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen Klimaaktivisten

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Mit einer “Rebellion” wollten sie die Schweizer Regierung dazu bewegen, mehr für den Klimaschutz zu tun. Nun läuft ein Strafverfahren.

Zürich wird im Oktober gemäss Ankündigung einer «Rebellion» im Sommer 2021 lahmgelegt. Tatsächlich wurden einige Strassen besetzt, es handelte sich nicht um eine echte «Rebellion», sondern um den Versuch, den Bundesrat zum Handeln zu zwingen mit Ultimatum. .

Dies könnte rechtliche Konsequenzen haben: Es besteht der Verdacht auf versuchte Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen mehrere Personen ein Strafverfahren eröffnet, wie die Recherchen von «SRF Investigativ» bestätigen.

Warum ermittelt die Bundesanwaltschaft jetzt?

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In mehreren Kantonen wie Bern, Waadt und Zürich laufen Strafverfahren wegen Aktionen des sogenannten zivilen Widerstands für mehr Klimaschutz wie Besetzungen oder Blockaden. Einige von ihnen wurden inzwischen von der Bundesanwaltschaft übernommen, weil sie zuständig sind, wenn Bundesbehörden oder Beamte von möglichen Drohungen oder Nötigungen betroffen sind.

Dieser Verdacht ergibt sich nach der Konzentration der Gruppe «Extinction Rebellion» am 22. Juni 2021 in Bern. Laut BA wurde der Bundesrat angeblich schriftlich und durch entsprechende Demonstrationen aufgefordert, diversen Forderungen der Klimapolitik nachzukommen, ansonsten würde die Stadt Zürich ab dem 3. Oktober 2021 bis zur Erfüllung der Forderungen gesperrt.

BA-Strafverfahren richten sich gegen mehrere Personen und stehen im Zusammenhang mit verschiedenen Vorwürfen: versuchte Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte, möglicherweise versuchte Nötigung, Behinderung einer Amtshandlung, Einbruch, Sachbeschädigung, Amtsverweigerung und Gesetzesverstoß. Konzentrationsverordnung der Stadt Bern.

Strafverfahren bleiben offen, und für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

“Du kannst mich ins Gefängnis schicken”

Im Zuge der Ermittlungen von «SRF Investigativ» wurde einer der Angeklagten als Opfer des BA-Strafprozesses identifiziert: die Klimaaktivistin Cécile Bessire. Er gehörte zu der Gruppe, die im Juni 2021 im Bundeshaus mit Sekundenkleber Hand anlegte.

Was die Menschheit wirklich bedrohe, sagt Bessire in einem Interview, sei die Klimakrise: „Wir müssen alles tun, damit unsere Kinder in ein paar Jahren nicht verhungern.“ Sie ist bereit, sich den Konsequenzen daraus zu stellen. „Du kannst mein Geld nehmen. Sie können mich bestrafen, sie können mich ins Gefängnis schicken. Wenn ich jetzt nichts tue, verliere ich alles.“

Ein Vertreter der „Extinction Rebellion“ schrieb auf Anfrage, dass es bei der Zürcher Demonstration „nicht die geringste Gewalt“ gegeben habe und dass kein Sachschaden entstanden sei. Die strafrechtlichen Ermittlungen zeigen, schreibt Extinction Rebellion, wie der Staat viel Geld und Energie investiere, “um Aktivisten einzuschüchtern, die einfach ihr Grundrecht ausgeübt haben, sich friedlich zu versammeln und zu versuchen, über Klima- und Umweltkatastrophen zu berichten”.

Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Da es sich um einen erfolglosen Versuch ohne Anwendung körperlicher Gewalt handelte, sollte die Strafe im Falle einer Verurteilung geringer ausfallen. Strafverfahren sind eröffnet, für alle Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.

Der Frust in der Klimabewegung nimmt zu

Wie Cécile Bessire glauben auch viele andere Aktivisten der radikalen Seite der Bewegung, dass illegale Aktionen legitim sind, weil sich die Menschheit in einer Notlage befindet und Politik und Wirtschaft nicht richtig handeln.

Unterwegs mit radikalen Klimaschützern

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«SRF Investigativ» hat sich im April und Mai über mehrere Wochen mit verschiedenen Klimabewegungsgruppen und Aktivisten getroffen und einige der Aktionen dokumentiert.

Klar ist, dass sich innerhalb der Klimabewegung ein radikaler Flügel gebildet hat, der den demokratischen und rechtsstaatlichen Weg zu mehr Klimaschutz für gescheitert hält. Einige fühlen sich daher gezwungen zu handeln und halten das, was illegal ist, für legitim. 2021 kam es zu mehreren Sabotageakten gegen Holcim-Anlagen.

Zudem haben sich Berührungspunkte zwischen radikalen Klimaaktivisten und teilweise gewaltbereiten Linksextremisten herausgebildet, wie etwa an den Aufrufen zu nicht genehmigten Kundgebungen linksextremer Kreise zu sehen ist: den Aufrufen . sie werden auch von Gruppen wie dem Klimastreik in den sozialen Medien verbreitet.

In diesem radikalisierten Teil der Klimabewegung ist der Frust über vermeintlich fehlende Klimaschutzmaßnahmen besonders groß, weshalb laut Recherchen immer mehr direktes Handeln gefragt ist. Andere Teile der Klimabewegung beteiligen sich weiterhin am demokratischen Prozess oder organisieren weiterhin genehmigte Kundgebungen: Einige Aktivisten kombinieren alle Aktionsformen.

Die radikalsten Aktionen sollen nicht mehr nur symbolisch sein, wie in Bankfilialen oder auf dem Bundesplatz, sondern Wirkung zeigen: wie die Blockade eines grossen Tanklagers im Kanton Zürich durch den Mai-Klimastreik. . Trucker griffen auch Aktivisten an, die die Lieferung von Öl und Benzin stoppen wollten.

Rundschau

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Mehr Infos zum Thema in der «Rundschau» am Mittwoch um 20.05 Uhr auf SRF 1.

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