Geschäftstermin in Polen abgesagt, Strandurlaub am Mittelmeer verschoben, Besucher aus dem Ausland landen in Mailand statt in Zürich. Der Ausfall der Flugsicherung der Skyguide machte am Mittwoch den Plänen von Tausenden Passagieren einen Strich durch die Rechnung.
Allein die Schweiz meldet: 30 Kurzstreckenflüge von und nach Zürich und Genf wurden gestrichen, rund 6400 Passagiere waren betroffen. Nun werden Lösungen für die Betroffenen gesucht, zum Beispiel in Form von Vorbehalten.
Laut Simon Sommer, 32, Anwalt für Fluggastrechte bei Canceled.ch, sind Passagiere mit langfristigen Annullierungen und Verspätungen bis hin zum Verlust von Anschlussflügen konfrontiert. «Glücklicherweise ereignete sich der Ausfall von Skyguide an einem Mittwoch, der kein starker Reisetag ist», sagt Sommer gegenüber Blick.
Hier besteht kein Anspruch auf Zahlung
Grundsätzlich können von einer Flugannullierung betroffene Passagiere sogenannte pauschale Entschädigungszahlungen (je nach Entfernung 250 Euro, 400 oder 600 Euro) fordern.
Beruht die Stornierung jedoch auf einem außergewöhnlichen Umstand – vereinfacht gesagt höherer Gewalt und Verschulden Dritter – besteht kein Anspruch auf solche Zahlungen. Sommer: “Es wird befürchtet, dass der heutige Vorfall in diese Kategorie fällt, was bedeutet, dass keine Entschädigung gezahlt werden sollte.”
Für Betreuungsleistungen muss die Airline laut Sommer aber trotzdem aufkommen. „Passagiere haben Anspruch auf eine Übernachtung im Hotel, ggf. Verpflegung und die Möglichkeit zur Kommunikation.“ Außerdem „haben an anderer Stelle gestrandete Passagiere das Recht, an ihren endgültigen Bestimmungsort befördert zu werden.“
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Buchungsänderung oder Rückerstattung
Passagiere, die überhaupt nicht abheben können, haben die Möglichkeit, ihre Reservierung zu ändern oder zu erstatten, wenn sie nicht mehr reisen möchten. Wenn Sie alleine an Ihr Ziel reisen, können Sie diese Kosten nicht von der ursprünglichen Fluggesellschaft geltend machen.
Sommer: „Darüber hinaus sieht das Fluggastgesetz nicht vor, dass entgangene Leistungen wie eine Hotelübernachtung, ein Mietwagen oder eine entgangene Veranstaltung am Zielort ersetzt werden müssen.“
Passagierportale wie Canceled.ch, Airhelp und Co. Sie helfen bei der Rückerstattung des Flugpreises und erklären die Rechte beim Reisen.
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