Stand: 21.07.2022 13:39
Die Verbraucherzentrale NRW hat drei Mobilfunkanbieter verklagt. Der Vorwurf: Konzerne würden die Daten seriöser Kunden ungefragt an Auskunfteien wie die Schufa weitergeben.
Dabei handelt es sich um Daten von seriösen Kunden, die unaufgefordert an Auskunfteien wie die Schufa weitergegeben werden. Deshalb hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nun die Telekom, Vodafone und Telefónica verklagt. Durch die Recherchen von NDR und „Süddeutscher Zeitung“ wurde die Praxis der Mobilfunkanbieter im vergangenen Herbst öffentlich. Schufa & Co. verwendet diese Daten, um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern zu beurteilen.
Laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verstoßen Mobilfunkanbieter gegen die Datenschutz-Grundverordnung und sollten dies unterlassen. „Auskunfteien erheben Verbraucher auch dann, wenn sie sich korrekt und vertragsgemäß verhalten haben“, kritisiert Wolfgang Schuldzinski, Leiter der Verbraucherzentrale NRW. „Der Schutz betroffener Verbraucher vor der übermäßigen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten überwiegt jedoch die wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen.“
Mobilfunkanbieter haben zuvor erklärt, dass sie die Rechtsauffassung von Datenschützern und Verbrauchern nicht teilen. Die Weitergabe von Kundendaten liegt im „berechtigten Interesse“ des Unternehmens. Telekom-Sprecher Husam Azrak sagte nun jedoch, dass sein Unternehmen die Übermittlung solcher Kundendaten Anfang dieses Jahres eingestellt habe.
Positive Daten enthalten auch sensible Informationen
Positivdaten sind Informationen, die keine negativen Zahlungserfahrungen oder sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten enthalten. Gegenstand der übermittelten positiven Daten ist häufig, wann ein Vertrag mit wem abgeschlossen wurde. Der Betroffene hat sich nichts schuldig gemacht. Dabei werden positive Daten von sogenannten negativen Daten unterschieden, wie z. B. Informationen, dass eine Rechnung nicht bezahlt wurde.
Positive Daten enthalten jedoch auch sensible Informationen. „Die Übermittlung positiver Daten mag auf den ersten Blick harmlos erscheinen, aber Unternehmen können jede Information über Verbraucher nutzen, um konkrete Entscheidungen zu treffen“, erklärt Schuldzinski. „Wer mehrere Mobilfunkverträge hat oder diese häufig wechselt, kann als weniger zuverlässig gelten und wird daher keinen Vertrag erhalten, selbst wenn alle Rechnungen pünktlich bezahlt wurden.“
Keine Daten ohne Einwilligung
„Die Übermittlung positiver Daten ist ohne Zustimmung des Verbrauchers nicht erlaubt“, betont Schuldzinski. „Auch bei Einwilligungen ist es erforderlich, dass Unternehmen transparent informieren und Verbraucher Einwilligungen ohne Nachteil verweigern können.“
Nicht nur die Verbraucherzentrale NRW kritisiert die Datenübertragung. Auch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern hat sich in einem gemeinsamen Beschluss kritisch zur Verarbeitung positiver Daten durch Mobilfunkanbieter geäußert.
Holen Sie sich kostenlose Informationen
Mindestens einmal im Kalenderjahr können Verbraucher bei einer Auskunftei kostenlos Auskunft über ihr eigenes Profil erhalten. Falsche Angaben müssen von den Auskunfteien korrigiert werden. „Verbraucher sollten von ihrem Recht Gebrauch machen und regelmäßig bei Auskunfteien nachfragen, welche personenbezogenen Daten sie dort zu welchem Zweck speichern, woher sie stammen und an wen sie übermittelt werden“, rät Schuldzinski.
Anmerkung der Redaktion: Der dritte Absatz wurde nach Veröffentlichung des Textes hinzugefügt und gibt die Position der Mobilfunkbetreiber wieder.
Weitergabe von Kundendaten an Schufa und Co.: Klage gegen Telefongesellschaften
Peter Hornung, NDR, 21.7.2022 17:46