Wenig Kontrolle – Orban will in der Schweiz arbeiten – und niemand ahnt

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Ein Witz zeigt, wie leicht das EU-Arbeitnehmermeldeverfahren missbraucht werden kann.

Orban, Viktor, geboren am 31. Mai 1963, ungarischer Staatsangehörigkeit. Ausbildung Stuckateur. Die Wärmedämmung muss verputzt werden. So steht es in der Anmeldebestätigung des Arbeitsamtes Zürich zum Stellenantritt bei einem Arbeitgeber in der Schweiz. In Ungarn ist nur bekannt, dass an diesem Tag ein Viktor Orban geboren wurde: der Regierungschef.

Ein Anwalt, der von Orbans Registrierung als Stuckateur in der Schweiz erfahren hat, hat Strafanzeige gegen den ungarischen Ministerpräsidenten erstattet. Er vermutet, dass die Geschichte etwas mit groben Finanzangeboten zu tun haben muss. Die Staatsanwaltschaft Zürich erwiderte auf die Strafanzeige Ungarns: «Die vom Beschwerdeführer vorgebrachten Umstände sind wirklich merkwürdig, wenn nicht gar verdächtig.»

Antwort der Staatsanwaltschaft Zürich

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Bildunterschrift: ZVG

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Ermitteln will er aber nicht: „Kurz gesagt, die Voraussetzungen für die Eröffnung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens liegen definitiv nicht vor.“ Es gibt keinen offensichtlichen Zusammenhang zwischen Orbans Karriere als Stuckateur und keiner finanziellen Transaktion.

Unzureichender Kontrolltest

Aber die E-Mails eines Schweizers erklären, was Orbans Registrierung als Stuckateur in der Schweiz bewirken soll: “Ich habe es getan. Es ist lustig zu zeigen, dass der Schweizer Staat nicht kontrolliert, wie er es tun soll.”

Der Mann war für SRF Radio nicht erreichbar. Aber die Gewerkschaft Unia ist ihm dankbar. Bestätigt ist jedenfalls Bruna Campanello von der Unia-Führung. “Dieser Fall zeigt, dass diese Datenbank, über die die entsendenden Unternehmen registriert werden, verbessert werden muss, damit diese Fälle nicht mehr möglich sind.”

Bildunterschrift: Orban als Stuckateur in der Schweiz war ein Witz. Aber es zeigt, wie einfach es ist, das Meldeverfahren zu täuschen. Bild Bilder

In der Schweiz wird viel über Kontrollen gesprochen, die verhindern sollen, dass EU-Bürger zu wenig verdienen. Von einer Anmeldung über die Datenbank, in der alle Personen eingetragen sind, die in der Schweiz arbeiten wollen, ist jedoch selten die Rede. Gewerkschafter Campanello sagt, diese Datenbank sei entscheidend: “Wenn die Daten falsch oder nicht verifizierbar sind, ist das Missbrauchsrisiko sehr hoch.”

Die Kantone kontrollieren nicht, wer sich anmeldet

Die Angaben können heute nicht überprüft werden, weil die kantonalen Behörden nicht prüfen müssen, wer sich anmeldet. Der Bund weiss, dass das Schweizer Meldeverfahren für EU-Arbeitnehmer leicht missbraucht werden kann. Ein Unternehmen, das beispielsweise wegen zu niedriger Löhne an EU-Angestellte gebüsst und gesperrt wurde, kann sich laut Lukas Rieder vom Staatssekretariat für Migration (SEM) unter einem anderen Namen neu anmelden.

Dass es so nicht weitergehen kann, weiß auch die Bundesregierung: Bis Anfang 2023 sollen alle Unternehmen eindeutig identifizierbar sein. Beispielsweise sollten sie ihre Identifikationsnummer angeben.

Vorerst, sagt Rieder vom SEM, erwäge der Bund eine Neugestaltung des Auskunftsverfahrens, um Falschauskünfte noch schwieriger zu machen. „Dafür können wir zum Beispiel Smart-Report-Masken verwenden, die doppelte Profile finden.“ Wann dieses Computerprojekt kommt und wie viel es kosten wird, ist noch unklar.

Vertrauen wäre wichtig

Auf der anderen Seite ist klar, dass der Gewerkschafter gerne schneller weniger Möglichkeiten zum Missbrauch haben möchte: „Es bewegt sich etwas. Es wäre gut, wenn es noch schneller gehen würde.“

Solange jemand Viktor Orban als Stuckateur in der Schweiz anmelden kann, wird er das Vertrauen in den Schutz des Schweizer Arbeitsmarktes zerstören. Dieses Vertrauen wäre aber wichtig, damit die Politik auch im Streit mit der EU mehrheitsfähige Lösungen finden kann.

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