Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt, Auffrischungsimpfungen für Auslandsreisen zur Verfügung zu stellen, jedoch nicht kostenlos.
Julian Stratenschulte / dpa / dpa-tmn
Das Bundesamt für Gesundheit schlägt den Kantonen vor, dass Personen, die ins Ausland reisen, ihre Auffrischimpfungen selbst bezahlen. Zudem hat das BAG die neuen Wochenzahlen Corona veröffentlicht.
Corona-Wochenausgaben vom 24. Mai 2022
- 8125 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen
- 100 Krankenhauseinweisungen in den letzten sieben Tagen, 159 in den letzten 14 Tagen
- 10 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in den letzten sieben Tagen
- 374 mit Covid-19 zugelassen
- 27 Patienten mit Covid auf der Intensivstation (3,3 Prozent aller Intensivbetten)
Gemäss den aktuellen Empfehlungen des BAG und der Eidgenössischen Impfkommission ist eine sogenannte Auffrischungsimpfung für die Bevölkerung derzeit nicht vorgeschrieben. Nur Personen mit einem stark geschwächten Immunsystem sollten in Absprache mit ihrem Arzt eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten.
Da mit Beginn der Ferienzeit und der zunehmenden Mobilität immer mehr Personen vor Auslandsreisen die Notwendigkeit einer weiteren Auffrischungsimpfung melden, will das BAG diese gegen Gebühr verabreichen.
Das Amt schätzt, dass zwischen 10.000 und 20.000 Reisewillige ohne ausreichende medizinische Indikation einen Auffrischungskurs wünschen. Mit dem vorgeschlagenen Selbstzahlersystem würde dieser Wunsch erfüllt, schreibt das BAG.
Nach dem Vorschlag des Bundesamtes soll die Impfung vor Ort bezahlt werden. Die Kantone sollen Impfstellen bestimmen und Termine vereinbaren. Der Preis richtet sich nach der vom Bund festgelegten und an Sie ausgezahlten Pauschale.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 1. Juni. Der Bundesrat will sich am 10. Juni mit der entsprechenden Anpassung der Epidemieverordnung befassen.
SDA, lächle
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