Wien: Maske am Bahnhof, aber nicht im Bahnhofsshop

Auch wenn Sie die FFP2-Maske zum Bahnhof tragen müssen, können Sie sie dort lassen, wenn Sie in ein Geschäft gehen. Bei der Rückkehr in den Stationsraum muss die Maske wieder getragen werden.

Die Maskenpflicht gilt für Pausen, außer in Wien in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen. Dies führt zu seltsamen Szenen in den Bahnhöfen, die Geschäfte oder sogar Einkaufszentren haben. Denn während man die FFP2-Maske zum Bahnhof mitnehmen muss, kann man sie dort lassen, wenn man in ein Geschäft geht. Bei der Rückkehr in den Stationsraum muss die Maske wieder getragen werden.

Auch in den ÖBB-Zügen und den öffentlichen Verkehrsmitteln in Wien ist sie Pflicht. Auch in Fernverkehrszügen muss die Maske getragen werden. Das bedeutet, dass in Wien einige Minuten eine Sicherung durchgeführt werden muss, aber sobald Sie die Stadtgrenze erreichen, können Sie mit denselben Passagieren im selben Waggon ohne sie weiterfahren.

„Wir haben schon so viel geprüft, das werden wir noch hinbekommen“, sagte ein ÖBB-Sprecher außerhalb einer ausführlichen Diskussion über gute Dinge. Über die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Bundeshauptstadt wird es in Wien in nationalen Zügen Durchsagen geben. Wien hat strengere Vorschriften für den öffentlichen Verkehr als die Bundesmindestanforderung, daher der Unterschied.

In Wien hingegen gilt in Taxis und beispielsweise in Büros, Lebensmittelgeschäften und Drogerien keine Maskenpflicht mehr.

(APA)

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *