Ein 45-jähriger Mann erhält wegen Krankschreibung nicht die Kostenpauschale für Wiener Energie.
Die Energiepreise steigen unaufhörlich weiter. Um dem entgegenzuwirken, hat der Wiener Gemeinderat einen weiteren Energiebonus beschlossen. Mit der Wiener Energiekostenpauschale bekommen die besonders betroffenen Wienerinnen und Wiener 200 Euro auf ihr Konto gutgeschrieben. Begünstigte sind die Begünstigten der Mindestsicherung, der Mindestrente, des Arbeitslosengeldes und die Begünstigten der Wohnbeihilfe.
“MA40 hat mir gesagt, dass ich die 200 Euro nicht bekomme.”
Auch der seit über einem Jahr arbeitslose Wiener Reinhard H. freute sich über die Finanzspritze. Doch statt des Entlastungsenergie-Bonus gab es nur eine große Enttäuschung. „Die MA40 hat mir gesagt, das bringt mir keine 200 Euro“, seufzte der Wiener im Gespräch mit „Heute“. Der Grund: Der 45-Jährige bezieht sein Gehalt nicht mehr vom AMS, sondern von der Krankenkasse.
Kein Bonus für Krankengeldempfänger
„Ich habe Arbeitslosengeld bezogen, bin aber seit Mitte September 2021 beurlaubt. An meinem Einkommen hat sich nichts geändert, nur dass die auszahlende Stelle nicht mehr das AMS ist, sondern das Unternehmen „Wien Energie kostet pauschal“. „Erkrankte, die sich auf den Monat April beziehen und daher nicht beim AMS gemeldet waren, waren aber immer Bestandteil der Bundeszulagen“, sagte er.
Wiener wartet seit Monaten auf einen Operationstermin
Wienerinnen und Wiener leiden unter starken Schulterschmerzen und können den Alltag nur mit Hilfe von Schmerzmitteln meistern. „Ich habe große Probleme in der Schulter und warte seit Dezember auf die Operation. Der OP-Termin wurde bereits zweimal verschoben. Im August soll ich endlich operiert werden.“
Auch der aktuelle Preisanstieg und die hohe Inflation machen der Menschheit zu schaffen. “Ich finde es frech, dass ich die 200 Euro nicht bekomme, nur weil ich frei habe.”
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„Ich habe große Probleme in der Schulter und warte seit Dezember auf die Operation. Der OP-Termin wurde bereits zweimal verschoben. Im August soll ich endlich operiert werden.“
Auf Nachfrage von „Avui“ bestätigte eine Sprecherin der MA40: „Personen, die Krankengeld beziehen, haben keinen Anspruch auf den Bonus. Personen, die das Mindesteinkommen, die Mindestrente, das Arbeitslosengeld oder die ‚Wohnbeihilfe‘ beziehen. Das sagt die Stadtverwaltung beschlossen. “
Für Reinhard H. ist die Entscheidung völlig unverständlich. “Es ist absolut unfair gegenüber den Schwächsten.”
Nav-Account zum Zeitpunkt 02.07.2022, 19:13 | Akt: 02.07.2022, 19:13