10.06.2022 12:37 (Akt. 10.06.2022 17:38)
Die erste Sachentscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Impfung gegen die Zwangskrone ist möglich. ©APA/dpa/Guido Kirchner
Ein Wiener hat gegen die Krone Beschwerde gegen die Zwangsimpfung eingereicht, die laut Europäischer Menschenrechtskonvention das Recht auf Privatsphäre verletzt. Der VfGH wird sich nächste Woche damit befassen.
Auch die nächste Sitzung des Verfassungsgerichts wird stark von der Corona-Pandemie beeinflusst. So wird beispielsweise eine Beschwerde gegen die Impfpflicht verhandelt, die diesbezüglich zu einer ersten Sachentscheidung führen könnte, sowie gegen das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen.
Insgesamt hat das Verfassungsgericht seit April 2020 mehr als 840 Crown-Fälle erhalten, von denen etwa 670 bereits entschieden wurden.
Wiener reichte beim Verfassungsgericht Klage gegen die Zwangsimpfung ein
Mit größtem Interesse wird in den nächsten drei Wochen wohl ein verpflichtendes Impfverfahren verfolgt. Ein Wiener beschwerte sich über die Regelung, wie sie zum Zeitpunkt der Antragstellung im Februar dieses Jahres angewandt wurde. Der Mann argumentiert, dass die Impfpflicht das Recht auf Privatsphäre (Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention) verletze, das auch die freie ärztliche Wahl und die körperliche Unversehrtheit einschließe.
Verfügbare Impfstoffe bieten keine Herdenimmunität und schützen daher andere nicht. Die Impfung sei nicht das mildeste Mittel und daher nicht verhältnismäßig, so die Antragstellerin: Mit Tests und Masken könne eine COVID-19-Infektion noch besser verhindert werden.
Über eine Impfpflicht durch den VfGH ist bisher noch keine Entscheidung gefallen
Der Kläger gibt weiter an, dass er unter 40 Jahre alt ist und dass normalgewichtige Jugendliche ohne Vorerkrankungen das Gesundheitssystem nicht gefährden würden. Die Gleichbehandlung von Erwachsenen, ungeachtet des Risikos, das sie für das Gesundheitssystem darstellen oder das Risiko einer Impfung für sie darstellen würde, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Der Oberste Gerichtshof hat noch keine materielle Entscheidung zur Impfpflicht getroffen, die derzeit anhängig ist. Mehrere Anträge waren aus formalen Gründen abgelehnt worden.
Beratung zu Verboten des Betretens kultureller Einrichtungen
In der am Montag beginnenden Sitzung wird über das vom 22. November bis 11. Dezember des Vorjahres geltende Betretungsverbot für Kultureinrichtungen weiter beraten. Dagegen hatten sich Kabarettist Alfred Dorfer und andere Kulturschaffende gewandt. Welche Themen der VfGH in den kommenden Wochen außer Corona behandeln wird, wird erst in den kommenden Tagen bekannt gegeben.