Ein 20-jähriger Portugiese ist am Sonntag um 2 Uhr mit seinem Elektroroller auf der Grüzefeldstraße verunglückt. Gemäss einer Medienmitteilung der Stadtpolizei Winterthur kollidierte es aus unbekannter Ursache mit dem Bordstein nahe der Oberkante des Deutweg und stürzte. Der Mann wurde leicht verletzt und musste mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Der E-Scooter wurde von der eingesetzten Streife zur Station gebracht. Eine Messung des E-Scooters ergab eine Höchstgeschwindigkeit von 70 Meilen pro Stunde.
Am Mittwochabend ist einem Fahrer eines Elektrorollers in Oberwinterthur ein zweiter Autounfall passiert. Der 40-jährige Schweizer stürzte versehentlich von seinem Elektroroller, zog sich leichte Verletzungen zu und musste zur weiteren Untersuchung ins Spital gebracht werden. Die Stadtpolizei Winterthur meldete, ein Alkoholtest habe ergeben, dass der Mann betrunken war.
Die Stadtpolizei Winterthur weist darauf hin, dass Elektroroller ohne Kennzeichen eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten dürfen. Auch auf Rollern ist maximal eine Person erlaubt. Außerdem muss die Straße oder der Radweg benutzt werden, es ist verboten, auf Gehwegen zu fahren oder generell das Fahren zu verbieten. Fahrer zwischen 14 und 16 Jahren benötigen einen Führerschein der Klasse M oder G; Es ist unter 14 Jahren verboten, einen Elektroroller zu fahren. Ab 16 Jahren ist kein Führerschein erforderlich.