Düsseldorf Die international tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY arbeitet an Plänen zur weltweiten Trennung des Prüfungsgeschäfts von den Beratungseinheiten. Dieses Projekt werde derzeit weltweit hinter verschlossenen Türen diskutiert, befinde sich aber noch in einem sehr frühen Stadium, erfuhr das Handelsblatt am Freitag aus Wirtschaftskreisen. Erstmals berichtete der Blog des australischen Investigativjournalisten Michael West.
Grund für die Aufspaltung ist die zunehmende staatliche Regulierung des Wirtschaftsprüfungsgeschäfts. Auf zahlreiche Skandale wie den Fall Wirecard in Deutschland haben Gesetzgeber in vielen Ländern mit neuen Beschränkungen für Wirtschaftsprüfer reagiert. Für Unternehmen wird es immer schwieriger, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Geschäftsführung unter einem Dach zu vereinen.
Behörden, insbesondere in den Vereinigten Staaten und im Vereinigten Königreich, konzentrieren sich seit langem auf mögliche Interessenkonflikte zwischen Prüfung und Beratung.
Die UK Audit Authority hat in den letzten Jahren bereits eine Unterteilung nach staatlichem Auftrag für große Prüfungsgesellschaften eingeführt. Zu den sogenannten „Big Four“ zählen neben EY auch PwC, KPMG und Deloitte.
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EY, früher bekannt als Ernst & Young, würde staatliche Maßnahmen vermeiden, indem es sich auflöst. Branchenkreisen zufolge erwägt das Unternehmen eine Ausgliederung des Wirtschaftsprüfungsgeschäfts unter dem bisherigen Namen. Die Beratungseinheiten würden dann zu einem neuen Unternehmen mit neuem Namen zusammengeführt.
Ob dies auf die Zustimmung der tausenden Partner weltweit stößt, die eine derart drastische Umstrukturierung hinnehmen müssen, bleibt abzuwarten. EY hat die Pläne am Freitag nicht offiziell dementiert. Er arbeite regelmäßig an Szenarien und frage sich, ob er die optimale Strategie, Struktur und Präsenz habe, sagte er in einer Mitteilung des Unternehmens aus den USA.
Der Fall Wirecard birgt für EY hohe rechtliche Risiken
Hinter den Trennungsideen stehen auch die immer wiederkehrenden Bilanzskandale, in die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verwickelt sind, und deren finanzielle Folgen. Das markanteste Beispiel dafür ist Wirecard. EY wird vorgeworfen, als Wirtschaftsprüfer des kollabierten Zahlungsdienstleisters versagt zu haben. Die Wirtschaftsprüfer hatten die gefälschten Wirecard-Transaktionen nicht entdeckt und die Jahresbilanzen unterschrieben.
Der Fall Wirecard hat der Reputation von EY massiv geschadet, was mitunter auch das florierende Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatungsgeschäft in Mitleidenschaft gezogen hat. Von existenzieller Bedeutung sind jedoch mögliche Entschädigungszahlungen, die EY Deutschland bei juristischen Niederlagen an Whistleblower-Investoren, die beteiligten Banken oder den Insolvenzverwalter von Wirecard zahlen müsste.
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Hier stehen Milliarden auf dem Spiel. Bislang war EY vor Gericht erfolgreich, weil Prüfer des Amtsgerichts keine Schuld beweisen konnten. Es gibt jedoch auch andere anhängige Prozesse in einer höheren Instanz. Zudem hat das Landgericht München den Weg für einen Investorenprozess geebnet. Damit soll stellvertretend für Tausende anderer Klagen eine Entscheidung getroffen werden.
Eine Abspaltung von EY Global würde jedoch nicht bedeuten, dass separate Beratungseinheiten nicht mögliche Ausgleichszahlungen übernehmen müssten. Beklagte ist die deutsche EY GmbH, deren Rechtsnachfolger ebenfalls die Rechtslast tragen müssen. Darauf weisen Unternehmensanwälte hin, und auch eine interne Analyse bei EY kommt zu dem gleichen Ergebnis.
Eine Spaltung in künftige Bilanzskandale könnte Beratungseinheiten jedoch sowohl wirtschaftlich als auch in Sachen Reputation schaden. Der stärkste Grund ist aber, dass beide Unternehmen unter einem Dach immer schwieriger zu kontrollieren sind, heißt es in Wirtschaftskreisen.
Die „Big Four“ können ihre Prüfungsmandanten nicht mehr beraten. Nach dem Fall Wirecard hat die Bundesregierung diese Möglichkeit weiter eingeschränkt, seither ist Steuerberatung für Prüfungsmandanten nicht mehr erlaubt. Das ist für andere Beratungsbereiche schon lange der Fall, der Beauftragung von Wirtschaftsprüfern sind Obergrenzen gesetzt.
Wirtschaftsprüfer sehen integriertes Geschäft als Vorteil
EY hat die Auswirkungen dieser zunehmenden gesetzlichen Regulierung bereits zu spüren bekommen, nicht nur in Deutschland. So beklagten die Mitarbeiter der Beratungseinheiten, dass ihr Geschäft auch durch die Vorschriften im Bereich der Wirtschaftsprüfung eingeschränkt sei.
Die Branche weist den Vorwurf, Interessenkonflikte zwischen Prüfung und Beratung seien Ursache zahlreicher Bilanzskandale, strikt zurück. Das integrierte Geschäft unter einem Dach ist für die „Big Four“ von Vorteil: Müssen sie einen Prüfungsmandanten gemäß der gesetzlich geltenden Rotation verlassen, nutzen sie ihr Wissen über den Konzern, um diesen später beraten zu können großen Umfang.
Entscheidet sich EY für eine Trennung, dürfte dies auch Druck auf die anderen „Big Four“ ausüben. Sie könnten dann ähnliche Schritte unternehmen, um einer möglichen rechtlichen Verpflichtung zuvorzukommen.
Die Prüfungspartner von EY würden das wahrscheinlich nicht zu schätzen wissen. Denn sie profitierten bislang davon, dass das Beratungsgeschäft deutlich höhere Gewinne abwirft als die Akkreditierung von Bilanzen. Und sie sollten für zukünftige Bilanzskandale allein sein.
EY hat einen weltweiten Umsatz von fast 40 Milliarden US-Dollar, von denen 13,6 Milliarden US-Dollar geprüft werden. Gewinne legt das Unternehmen nicht offen. Doch in der Beratung dürfte es zweistellige Renditen abwerfen: Im Geschäft mit Bilanzen hingegen stagnieren die Provisionen seit Jahren.
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