WIEN Die Beschränkungen galten zunächst nur für zehn Tage, wurden aber vom Gesundheitsministerium mehrfach auf insgesamt elf Wochen verlängert. Das Gericht folgte der Argumentation eines Klägers, dass der Friseurbesuch nach so langer Zeit zur Grundvoraussetzung werde.
In einem anderen Urteil vertrat das Verfassungsgericht die Auffassung, dass es während der allgemeinen Ausgangsbeschränkungen im Herbst 2021 keine Ausnahme für religiöse Veranstaltungen geben sollte.
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