Wirtschaftsausschuss: Verbraucherrechte werden beim Online-Shopping gestärkt

Zahlreiche Einspruchsanträge zu aufgeschobenen Wirtschaftsfragen

Wien (PK) – Der Wirtschaftsausschuss hat sich heute mit zwei Gesetzen zur Stärkung des Verbraucherschutzes gegen die zunehmende Digitalisierung des Handels befasst. Hintergrund ist die sogenannte EU-Modernisierungsrichtlinie, die vier EU-Verbraucherschutzrichtlinien aktualisiert. Die neue EU-Richtlinie wird in Form von zwei Umsetzungsgesetzen in österreichisches Recht umgesetzt. Die Regelungen richten sich gegen missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und gegen unlautere Geschäftspraktiken. Das ist mehr Transparenz in Online-Märkten. Weitere Themen sind Preisinformationen und eine bessere Durchsetzung von Verbraucherrechten. Die Strafen für Verstöße sollten deutlich erhöht werden. Beide Umsetzungen wurden mehrheitlich ohne die Stimmen von NEOS beschlossen.

Auch die Anträge von FPÖ und NEOS zur Kürzung der Kammerbeiträge standen auf der Tagesordnung. Darüber hinaus fordert die NEOS Transparenz bei der Verwendung von Beiträgen der Wirtschaftskammer, einschließlich des „Kopfverbots“ in Anzeigen. Auch NEOS befürwortet geänderte Öffnungszeiten zugunsten von Selbstbedienungsläden und will, dass Kunden auch sonntags Produkte des täglichen Bedarfs liefern dürfen. Die SPÖ will die Lernförderung verstärken und Überschussgewinne an Energiekonzerne verteilen. Alle Oppositionsanträge wurden von ÖVP und Grünen vertagt.

Umsetzung der EU-Richtlinie über interne Verbraucherrechte

Der Wirtschaftsausschuss hat heute mit Stimmenmehrheit zwei Durchführungsgesetze zur Verankerung der sogenannten EU-Modernisierungsrichtlinie im österreichischen Recht verabschiedet. Dies ist eine Neugestaltung von fünf Gesetzen, die Verbraucherrechte regeln. Ein Änderungsantrag von ÖVP und Grünen diente der rechtlichen Klarstellung der in Kraft getretenen Bestimmungen.

Die EU-Modernisierungsrichtlinie reagiert auf die zunehmende Digitalisierung im Warenverkehr, indem sie beispielsweise deren jeweiligen Anwendungsbereich auf digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen ausdehnt. Mehr Transparenz auf Online-Märkten gibt es auch durch erweiterte Informationspflichten sowie ein neues und härteres Sanktionsregime und eine Ergänzung des individuellen Rechtsschutzes für Verbraucher. Die neuen Verbote beziehen sich beispielsweise auf die gleichartige Vermarktung von Produkten trotz unterschiedlicher Zusammensetzung („doppelte Qualität“). Auch beim Widerrufsrecht gibt es Änderungen. Darüber hinaus sieht die Modernisierungsrichtlinie neue Regelungen zur Kennzeichnung von Preisnachlässen vor.

Das vom Justizministerium ausgearbeitete sogenannte Gesetz zur Durchführung der Modernisierungsrichtlinie ändert das Verbraucherschutzgesetz und das Gesetz über Ferngespräche und Außengeschäfte (1529 dB). Neben digitalen Inhaltsverträgen und digitalen Diensten sind dies die Informationspflichten von Unternehmen, die sich der technologischen Entwicklung anpassen. Außerdem werden die Transparenzpflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen aktualisiert. Das Widerrufsrecht ist auch für den Fall geregelt, dass auf Wunsch des Verbrauchers mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde. Zukünftig wird unterschieden zwischen Verträgen, die den Verbraucher zur Zahlung verpflichten und solchen, auf deren Grundlage Verbraucher lediglich personenbezogene Daten angeben. Darüber hinaus sind Erweiterungen des Widerrufsrechts in Bezug auf aggressive oder irreführende Marketingpraktiken und Verkäufe vorgesehen. Bei verbraucherrechtlichen Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen koordinierter Maßnahmen zur Ahndung von weitverbreiteten Verstößen oder von weitverbreiteten Verstößen mit unionsweiter Bedeutung können auch Geldbußen mit einem sehr hohen Sanktionsspektrum verhängt werden.

Das sogenannte Gesetz zur Umsetzung der zweiten Modernisierungsrichtlinie wurde vom Wirtschaftsministerium entworfen (1530 dB). Die Änderungen betreffen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Bundesvergabegesetz. Der Verbraucherschutz soll bei Schäden durch unlautere Geschäftspraktiken gestärkt werden. Unter anderem sind im Rahmen von koordinierten Aktionen Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes des Unternehmens für weitverbreitete Verstöße und pauschalierte Verstöße mit gewerkschaftlicher Dimension verankert.

Gerald Loacker (NEOS) begründete die Ablehnung seiner Fraktion mit den teilweise sehr kritischen Äußerungen im Bewertungsverfahren. Sie hatten Befürchtungen geäußert, dass entgegen der EU-Richtlinie der Verbraucherschutz eingeschränkt werden könnte.

Aus Sicht der ÖVP-Abgeordneten Johanna Jachs ist es bei der Umsetzung gelungen, eine gute Balance zwischen den Interessen der Verbraucher und der Wirtschaft zu finden. Ulrike Fischer (Grüne) sagte, es gebe deutliche Verbesserungen für Verbraucher, etwa bei Rechtsschutz, Informationspflichten und der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen.

FPÖ und NEOS kritisieren die Höhe der Beiträge der Wirtschaftskammern

Die FPÖ ortet zusätzliche Gebühren für „Pflichtmitglieder“ der österreichischen Wirtschaftskammern aufgrund der inflationsbedingten Erhöhung der Beiträge der Kammern. Der FPÖ-Abgeordnete Erwin Angerer fordert daher die Wirtschaftskammern Österreichs auf, auf die inflationsbedingte Erhöhung der Kammergebühren zu verzichten oder sie an „Pflichtmitglieder“ zurückzugeben (2559/E). Darüber hinaus befürworten die Liberalen die vollständige Abschaffung der mehrfachen Zwangsmitgliedschaften in den Fachgruppen bzw. Fachverbänden der Handelskammern.

In einem Initiativantrag (565/A) fordert die NEOS eine Absenkung des Arbeiterkammertarifs für Geringverdiener und des Wirtschaftskammertarifs 2 als Beitrag der Kammern zur Überwindung die Kronenkrise. Gerald Loacker will eine dauerhafte Preissenkung. Das bedeute mehr verfügbares Einkommen für Arbeitnehmer und eine Senkung der Lohnnebenkosten für Unternehmen, sagt er.

Die SPÖ will die überschüssigen Gewinne der Energiekonzerne widmen

Die Sozialdemokraten Rudolf Silvan und Christoph Matznetter übernehmen die Ideen der Europäischen Kommission, die überschüssigen Gewinne der Energiekonzerne zur Bekämpfung der Energiearmut in der Bevölkerung einzusetzen. Die österreichische Regierung sollte ein Maßnahmenpaket entwickeln, um diese zusätzlichen Vorteile zu besteuern, und die Erlöse sollten in Inflationsbekämpfungsmaßnahmen und den Ausbau erneuerbarer Energiequellen fließen (2639 A / (E)). Aufgrund der aktuellen Preise am Strommarkt würden Energieerzeuger mit geringen Gestehungskosten wie Wasserkraft horrende Gewinne machen, kritisieren die Sozialdemokraten.

SPÖ: Lernförderung ausbauen

Angesichts des großen Fachkräftemangels in Österreich fordert die SPÖ die Wiederanhebung der im Haushaltsbegleitgesetz 2020 eingeführten und ab 2023 geltenden Fördergrenze von 250 Mio. € zur Förderung der Lehrlinge (2640/A(E)) . . Sonst fehle es an Geldern für die Verpflegung von Studierenden im Ausbildungszyklus, für Lehrlingsaufenthalte im Ausland, für Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung etc., warnte SPÖ-Abgeordnete Petra Oberrauner. Eva-Maria Himmelbauer sagte, sie reagiere natürlich auf die steigende Nachfrage. Er verwies auf laufende Gespräche mit dem Wirtschaftsministerium, um zusätzlichen Finanzbedarf zu berücksichtigen.

NEOS: Flexible Öffnungszeiten für Selbstbedienungsläden und Lieferung von Tagesprodukten, auch sonntags

NEOS fordert flexiblere Ladenöffnungszeiten. In einer Anwendung beziehen sie sich auf landwirtschaftliche Selbstbedienungsläden (2163 / A (E)), die den Landwirten helfen, durch Direktvermarktung mehr Umsatz zu erzielen. Karin Doppelbauer (NEOS) plädiert dafür, mit Ausnahmen zugunsten von automatisierten Selbstbedienungsläden im Rahmen des Öffnungszeitengesetzes die stark gestiegene Nachfrage zu berücksichtigen.

Auch bei der Regelung des Warenverkaufs an Sonntagen sei Österreich im internationalen Vergleich sehr restriktiv, brachten die NEOS in einem Initiativantrag zum Öffnungszeitengesetz (2194/A) vor. Für den stationären und den Online-Handel ist eine Gleichbehandlung in der Art des Einkaufs von Waren des kurzfristigen und täglichen Bedarfs erforderlich, indem auch die Zustellung an Sonntagen zugelassen wird. In Zeiten der Online-Bestellung sei es unverständlich, warum bestimmte Lebensmittel nur in zubereiteter Form bestellt werden können, während andere täglich geliefert werden dürfen, sagte Gerald Loacker (NEOS) dem Ausschuss.

Wirtschaftsminister Martin Kocher betonte, er sei grundsätzlich offen für eine Diskussion über Fahrpläne. Bei den regionalen Anbietern weist er darauf hin, dass die Landeshauptleute schon jetzt je nach Landkreis unterschiedliche Fahrpläne vorgeben könnten. Bisher wird diese Möglichkeit jedoch kaum genutzt.

NEOS: Transparenz bei der Verwendung von IHK-Beiträgen und “Kopfverbot” für Anzeigen

Gerald Loacker (NEOS) fordert ein Reformpaket von Bundesminister Martin Kocher (2610/A (E)). Hinsichtlich der Ausgabentransparenz hat die Wirtschaftskammer die Bewertungs- und Rechnungslegungsvorschriften gemäß UGB und die Jahresabschlüsse der Kammern und Fachverbände zu beachten.

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