Die antijüdische Schmähplastik in der Kirche der Stadt Wittenberg wird hängen gelassen. Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag die Klage eines Mitglieds einer jüdischen Gemeinde abgewiesen, das die Entfernung des Sandsteinreliefs aus dem 13. Jahrhundert gefordert hatte. Der Kläger sah das Judentum und sich selbst diffamiert. Einen „aktuellen Rechtsverstoß“ erkannten die Richter hingegen nicht, weil die Kirche die Geschichte um eine Hauptplatine und einen Fußschutz ergänzte und sich damit erfolgreich von den Inhalten des Reliefs distanzierte. Ein Denkmal ist zur Schande geworden.
Wenn Sie mit dem antijüdischen Sandsteinrelief aus dem 13. Jahrhundert nicht vertraut sind, werden Sie es vielleicht nicht sofort in der südöstlichen Ecke der Wittenberger Stadtkirche entdecken. Es zeigt eine Sau, deren Zitzen von zwei Personen gesäugt werden, die durch Spitzhüte als Juden gekennzeichnet sind. Ein dritter hebt den Schwanz des Tieres und betrachtet seinen Anus, laut BGH handelt es sich bei der Darstellung um einen Rabbiner. Schweine gelten im jüdischen Glauben als unrein; entwürdigende Darstellungen finden sich auch in anderen Kirchen.
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Das Relief sei „allgemein bekannt und bleibt ein beunruhigendes Erbe für jede Generation“, sagt die Gemeinde.
(Foto: Jens Meyer / AP)
Die Stadtgemeinde hat immer wieder darauf hingewiesen, dass missbräuchliche Skulptur ein ebenso schwieriges Vermächtnis ist wie ein zeitgeschichtliches Dokument. Das Relief „ist allgemein bekannt und bleibt ein beunruhigendes Erbe für jede Generation“. Zur Erinnerung an die NS-Judenpogrome ist seit 1988 eine Bronzetafel in den Boden eingelassen, deren Relief auch in einem Muster erklärt wird. Dem Kläger reichte das nicht, er wollte die Plastik entfernt haben, was 2017 erneuert wurde.
Das sagte der Pfarrer der Stadtkirche, Alexander Garth, der SZ, der Satz ist ein Ansporn, dem „schrecklichen Plastik“ eine noch deutlichere Botschaft entgegenzusetzen. Er kündigte ein Herbst-Gedenkkonzept an, “das alle Besucher sofort verstehen und nicht nur interessierte Wissenschaftler”. Der Zentralrat der Juden forderte in einer Stellungnahme ein klareres Schuldbekenntnis der Kirche.
“Antisemitismus in Stein gemeißelt”
Der Präsident des Sechsten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, Stephan Seiters, sagte bei der Anhörung vor zwei Wochen, die Entlastung selbst sei „ein in Stein gemeißelter Antisemitismus“. In dem Urteil stellten die Richter fest, dass die Kirchengemeinde das Schmährelief zu einem Mahnmal zum Gedenken und Gedenken an die jahrhundertelange Diskriminierung und Verfolgung von Juden bis zum Holocaust gemacht und mich von Verleumdung und antijüdischer Erklärung distanziert habe.
Der Kläger Dietrich Düllmann, der behauptet, 1978 zum Judentum konvertiert zu sein und seitdem den Namen Michael trägt, sieht in der „Judensau-Befreiung“ ein Beispiel für die vielen Verfehlungen der Kirche. Als „Erzantisemit“ bezeichnet Düllmann insbesondere den Reformator Martin Luther, der in der Wittenberger Kirche selbst predigte.
Düllmann war zuvor mit seiner Klage vor dem Landgericht Dessau-Roßlau und dem Landgericht Naumburg gescheitert. Für den Fall einer Niederlage vor dem BGH hatte er angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Hier geht es nicht um zivilrechtliche Fragen zu Beleidigungen und Unterlassungen, sondern um das Grundgesetz und die Menschenwürde. Und wenn das nicht hilft, muss er noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Mit dpa- und epd-Material.