Justizministerin Alma Zadic (Grüne) plädiert dafür, die Bundesanwaltschaft als Kollegialorgan zu schaffen und das Weisungsrecht der Staatsanwaltschaft nicht an eine einzelne Person zu übertragen. Die von ihm eingerichtete Arbeitsgruppe aus aktiven Senior-Anwälten hat noch nicht zugestimmt. Auch zu parlamentarischer Kontrolle, Bestellung und Amtszeit gibt es unterschiedliche Auffassungen, wie der jetzt vorgelegte zweite Zwischenbericht zeigt.
Wie aus dem Bericht hervorgeht, hat sich die Arbeitsgruppe noch nicht für ein konkretes Modell entschieden. „Nach aktuellem Diskussionsverlauf“ werde vorgeschlagen, die Generalbundesanwaltschaft zur Bundesanwaltschaft zu erweitern – und damit mit Sitz in Wien „keine Doppelspitze, sondern monokratische Struktur“. Aber “als gleichwertige Erwägung wird auch die Entscheidungsfindung des Senats diskutiert.”
Und auch zwei “abweichende Meinungen” werden angeführt: Einerseits werde eine Einbahnstraße gefordert, die mehrheitlich abgelehnt werde, und andererseits ein “rotierender Sitz” in jeder Oberstaatsanwaltschaft. Für die Justizministerin ist klar: “An der Spitze der Staatsanwaltschaft muss das Mehr-Augen-Prinzip gelten.” Eine mehrköpfige Kommission, die gemeinsam über Ermittlungsverfahren oder Anklageerhebung entscheidet, wäre „der beste Garant gegen politische Einflussnahme und garantiert größtmögliche Unabhängigkeit“.