Zürich: Linke fordert Verbot von Laubbläsern: „Politik muss endlich handeln“

Veröffentlicht25. August 2022, 10:56 Uhr

Zürich: Linke fordert Verbot von Laubbläsern: „Politik muss endlich handeln“

Die Grünen und die SP wollen, dass Laubbläser in der Stadt Zürich nur noch von Oktober bis Dezember zum Einsatz kommen. Auch eine nationale Regulierung ist wünschenswert.

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Lyn Sachs

Seline Bietenhard

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Muss Zurich in Zukunft den Rechen wieder auspacken? (Symbolfoto)

20min/Michael Scherrer

Darauf hofft Grünen-Landesrat Jürg Rauser. Er hat am Mittwoch eine Motion im Zürcher Stadtrat eingebracht.

Privatgelände

„Es braucht verbindliche Regeln, um die ungehinderte Nutzung dieser Geräte sinnvoll einzudämmen“, sagt Rauser. (Symbolfoto)

20min/Michael Scherrer

  • In der Stadt Zürich muss der Einsatz von Laubbläsern stark eingeschränkt werden.

  • Dazu bedarf es eines Antrags der Grünen und der SP.

  • Diese Teilverbote sind in mehreren Kantonen notwendig.

“Für ein bisschen Ordnung und Sauberkeit wird viel geopfert”, sagt Grünen-Landesrat Jürg Rauser. Im Grünen-Arbeitskreis Grünflächen in Zürich fordert er zusammen mit der SP und 13 unterstützenden Organisationen, dass der Einsatz von Laubbläsern und Staubsaugern durch die Behörden auf Monate von Oktober bis Dezember beschränkt wird. Am Mittwoch stellten sie dem Rat einen Antrag.

Die Politik muss endlich handeln. Laubbläser und Laubsauger kommen immer mehr zum Einsatz: „Sie werden nicht mehr nur zum Reinigen von Gehwegen und Straßen benötigt, sondern unter anderem auch zum Reinigen von Baustellen. Der Feinstaub und die Bakterien werden aufgewirbelt und von der Bevölkerung eingeatmet.“ Die Geräte schaden laut Rauser auch der Biodiversität: „Die Blätter bieten Kleinlebewesen einen Lebensraum, die wiederum die Nahrungsgrundlage für zahlreiche Vögel, Eidechsen und Igel sind.“ .

Dem muss die Stadt ein Ende setzen: „Es braucht verbindliche Regeln, um die ungehinderte Nutzung dieser Geräte sinnvoll einzudämmen. Deshalb fordern wir, dass die Verordnung der Stadtpolizei ergänzt wird.” Aktuell heißt es in einem Artikel, dass vermeidbare gesundheitsschädliche oder vermeidbare Belästigungen wie Vibrationen, Staub, Ruß, Rauch, Gerüche, Abgase oder Licht verboten sind. Dies sollte mit den Regeln für den Einsatz von Laubbläsern präzisiert werden.

«Eine gesamtschweizerische Regelung wäre sinnvoll»

Bereits 2013 überreichten die Grünen dem Zürcher Stadtrat die Petition „Stoppt die Laubbläser“ mit 4329 Unterschriften und stellten die entsprechende Motion vor. Das wurde 2014 als Postulat verschoben. „Bisher ist nichts passiert“, sagt Rauser. Mit dem neuen Antrag wollen wir den Stadtrat erneut auffordern, Schritte zu unternehmen.

Doch das muss nicht unbedingt so sein: „Laubbläser sind nicht nur in der Stadt Zürich ein Problem. Grundsätzlich braucht es eine nationale Regulierung“, sagt der Grünen-Politiker. SP-Rat Martin Brügger begrüsst die Initiative des Kantons Zürich. Letztes Jahr hat er im Kanton Aargau zusammen mit den Haupträten verschiedener Parteien einen Vorschlag zur Einschränkung des Einsatzes von Laubbläsern in den Wald- und Schutzgebieten des Kantons Aargau vorgelegt.

Laut Brügger löste die Initiative Diskussionen aus, aber es sei nichts daraus geworden. Deshalb freut er sich, dass sich auch andere dem Thema annehmen. „Der Einsatz von Laubbläsern ist sinnlos und veraltet. Deshalb brauchen wir eine Regelung, wo es keinen Grund gibt. Eine schweizweite Regelung wäre sinnvoll», sagt Brügger.

Das sieht auch die grüne Nationalrätin Meret Schneider so. Auch eine Einschränkung auf Bundesebene würde ich begrüßen. „Laubbläser verursachen viel Lärmbelästigung und verbrauchen viel Energie. Außerdem erhöht der Staub von umliegenden Baustellen die Feinstaubbelastung der Luft“, sagt Schneider. Der Einsatz von Laubbläsern im privaten Bereich sollte nach Ansicht des Landesreferenten strenger geregelt werden.

Im Ausland gibt es bereits Laubbläser-Verbote, unter anderem im österreichischen Graz. Aber auch in der Schweiz sind Vorschriften in Kraft getreten: Im Kanton Genf ist der Einsatz von Laubbläsern wegen der Lärmbelastung gesetzlich verankert. Der Einsatz von nicht leisen Laubbläsern ist nur vom 1. Oktober bis 31. Januar gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung ganzjährig verboten.

Die Landwirtschaft ist auf Laubbläser angewiesen

Eine solche nationale Regelung wäre für den Schweizerischen Bauernverband nicht bequem, sagt Sprecherin Sandra Helfenstein. „Laub- oder Heubläser kommen vor allem an Hängen und in Berglagen zum Einsatz. Dort dienen sie der Arbeitserleichterung.“ Die Berglandwirtschaft basiert vor allem auf dem Einsatz von Laubbläsern für Steillagen. „Das geht viel schneller als mit einem Rechen und schont Rücken und Gelenke“, sagt Helfenstein.

„Ohne Bewirtschaftung verwildern Flächen“, sagt Helfenstein. Diese Pflege ist wichtig, um die Landschaft offen zu halten. „Außerdem ist zu beachten, dass ungemähtes oder abgegrastes Gras an Hängen unter der Schneelast am Boden liegt und eine optimale Gleitfläche für Lawinen bildet“, so Helfenstein weiter.

Im Mai 2021 hat der Bundesrat im Rahmen einer Interpellation zum Thema Laubbläser erklärt, dass Laubbläser laut sind und Menschen und Tiere in der Umgebung stören. „Deshalb empfiehlt die Bundesregierung, diese Geräte mit Vorsicht zu verwenden.“ Gemäss Lärmschutzverordnung können Kantone oder Gemeinden betriebliche Auflagen erlassen, damit Laubbläser in sensiblen Zeiten wie etwa mittags, abends und nachts nicht eingesetzt werden.

Zudem schreibt der Bundesrat in der Mitteilung, dass die Lärmemissionen der in der Schweiz erhältlichen Laubbläser der Maschinenlärmverordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) unterliegen. Dies entspricht den europäischen Vorschriften. In ganz Europa gelten die gleichen Regeln. „Allerdings arbeiten die zuständigen EU-Arbeitsgruppen derzeit an einer Verschärfung der Vorschriften. Insbesondere für Laubbläser sollten auch Emissionsgrenzwerte festgelegt werden.“

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