Ausbau des Einsatzes von Bodycams in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein sollen Polizisten künftig häufiger Bodycams einsetzen können. (Foto: BS/Fabian Holtappels, pixabay.com)

Die neuen Koalitionspartner CDU und Grüne in Schleswig-Holstein haben sich darauf verständigt, den Einsatz von Bodycams im hohen Norden auszuweiten. Das soll künftig auch in den Wohnungen erlaubt sein. Es gibt jedoch Voraussetzungen und Einschränkungen.

Der Vertrag zwischen den beiden Koalitionspartnern besagt, dass die Körperkamera der Wohnungen nur zur Verhinderung besonders schwerer Straftaten (z. Auch in Gewerberäumen soll der Einsatz künftig unter strengen Auflagen erlaubt sein. Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für Kammern von Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten und Journalisten.

Außerdem haben sich CDU und Grüne darauf verständigt, die Sicherheitsgesetze nur noch im Konsens anzuwenden, die Bildung des zweiten Einsatzkommandos mit zusätzlichem Personal abzuschließen und die Polizeizulage wieder einzustellen. Letzteres ist auch auf Zulagen in den Bereichen Verfassungsschutz, Steuerfahndung, Feuerwehr und Justizvollzug anzuwenden.

Die DEIG-Studie wird evaluiert

Die Anschaffung von Kommandokameras für die Landespolizei und das bundesweite Waffenverbot an Bahnhöfen sollen geprüft werden. Sie wollen den flächendeckenden Einsatz von Smartphones sowie die Einführung eines digitalen Notizbuchs und eines elektronischen Dienstausweises vorantreiben. Darüber hinaus wird das duale Studium auf die Landespolizei ausgeweitet.

Der Test von Remote-Elektropolis-Geräten muss ausgewertet werden. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Prozesses ist eine Verlängerung und Ausweitung der DEIG-Vergabe geplant. Koalitionspartner hingegen lehnen Predictive Policing ab.

Ein neues Berufsbild und neue Berufswege im Cyber-Bereich sind vorgesehen. Bei der Landespolizei soll es zum Beispiel hundert Kybernetiker geben. Zur Auswertung von Kinderpornografie ist der flächendeckende Einsatz von Bilderkennungssoftware geplant.

Der Landesbezirk Schleswig-Holstein der Gewerkschaft der Polizei (GdP) lobt den Koalitionsvertrag grundsätzlich. Teilweise sind die getroffenen Aussagen jedoch zu vage. Dies muss feinjustiert werden. Wichtig ist auch, sehr schnell mit der Umsetzung von Projekten zu beginnen.

Neue Macht für den Verfassungsschutz

Zu den im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen gehören auch eine weitere Aufstockung des Personals des Verfassungsschutzes, eine Reform des staatlichen Verfassungsschutzes und eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle. Letzteres muss unter anderem durch die ständigen Informationspflichten der Behörde gegenüber dem parlamentarischen Kontrollausschuss gewährleistet werden. Neuerdings wurde auch die Möglichkeit geschaffen, technische Daten innerhalb oder aus den Wohnungen zu erheben. Dies sollte jedoch nur in Ausnahmefällen erlaubt sein, um eine akute Gefahr zu vermeiden. Außerdem ist ein Gerichtsvorbehalt vorgesehen.

Den vollständigen Koalitionsvertrag Schleswig-Holstein finden Sie hier.

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