Ausschuss U: ÖVP lehnte weitere Anträge an den VfGH ab

In Bezug auf den laufenden U-Ausschuss hat die ÖVP erneut mit Anträgen an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zurückgewiesen. Die türkische Fraktion forderte in einem zusätzlichen Beweisersuchen, dass das Justizministerium die gesamte interne schriftliche und elektronische Kommunikation sowie die WKStA-Chatgruppen zur Verfügung stellt, was der Unterausschuss mehrheitlich ablehnte. Die ÖVP hingegen ist vorgerückt, hat aber eine Absage erhalten.

Hintergrund des ÖVP-Antrags war der im April beurlaubte Auftritt der Korruptionsstaatsanwältin Linda Poppenwimmer im U-Ausschuss, ua davon, dass „durch die User-Mail an alle“, die bei der Behörde arbeiteten, Links o.ä verschickt wurden, „wo abfällige Äußerungen gemacht wurden“. Poppenwimmer berichtete auch von Gerüchten über „verschiedene Chatgruppen“ bei der WKStA zum Ibiza-Vorgang, weshalb die ÖVP eine interne Kommunikation der WKStA und etwaiger Chatgruppen zum Thema der Recherche einholen wollte.

Anträge wurden im Unterausschuss zunächst mehrheitlich abgelehnt. Die ÖVP rief deshalb den Verfassungsgerichtshof an. Für den Obersten Gerichtshof habe die Mehrheit des Korruptionsermittlungsausschusses der ÖVP „in verständlicher Weise begründet“, warum sie das Datenersuchen der ÖVP an die WKStA abgelehnt habe, hieß es in einer Aussendung am Freitag. (Wasser)

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