BGH-Richter: Mehrkosten: Müssen Mieter für Rauchmelder zahlen?

BGH urteilt über Mehrkosten: Müssen Mieter für Rauchmelder aufkommen?

08.06.2022, 17:14

Zeigt Ihre Stromrechnung einen Artikel über Rauchmelder? Dem können Sie sich dann widersetzen, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs.

Die Mehrkosten für vom Vermieter installierte Rauchmelder können vom Mieter nicht verlangt werden. Die Kosten dafür sind in der Regel nicht angemessen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall in Nordrhein-Westfalen klargestellt hat.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Geräte nicht einmalig gekauft, sondern bei einem externen Anbieter gemietet werden. Das Mai-Urteil wurde am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlicht (Az.: VIII ZR 379/20). Es ändert jedoch nichts daran, dass der Einbau von Rauchmeldern als Modernisierung gilt, die eine Mieterhöhung rechtfertigen kann.

Das Urteil schließt die Lücke für die Eigentümer

Rauchmelder in Wohngebäuden sind in NRW und allen anderen Bundesländern Pflicht. In diesem Fall hatte der Eigentümer 2015 den Einbau der Geräte angekündigt. Seit 2016 findet sich in der jährlichen Nebenkostenabrechnung des interessierten Mieters ein Posten von knapp zehn Euro für „Miete + Wartung Rauchmelder“. Vor Gericht stellte sich die Frage, ob er die Anklage wirklich zahlen sollte.

Betriebskosten sind immer die regelmäßig anfallenden Kosten. Wenn ein Besitzer den Rauchmelder kauft, findet der Artikel nicht auf der Servicerechnung statt. Umstritten war bisher, was gilt, wenn Geräte – wie hier – vermietet werden.

Die obersten Zivilrichter des BGH stellen nun klar, dass dies keinen Unterschied machen kann; andernfalls hätten die Eigentümer eine Möglichkeit, „sich der Belastung durch die Anschaffungskosten, die ihnen grundsätzlich zugerechnet werden, leicht zu entziehen (…), wie sie schreiben.

Melden Sie schnell Fehler auf Stromrechnungen

Der NRW-Streit ist noch nicht beigelegt, da sich BGH-Richter gegen die Formmängelbeschwerdeentscheidung des Landgerichts Köln gewehrt haben. Der Fall muss erneut verhandelt werden.

Fehler in Stromrechnungen sind keine Seltenheit. Daher sollten Mieter die Rechnung schnell prüfen, schreibt Stiftung Warentest. Beanstandungen sind dem Eigentümer innerhalb eines Jahres schriftlich mitzuteilen.

Da Nebenkostenabrechnungen auch bei Unklarheiten frühzeitig beglichen werden müssen, empfiehlt Warentest den Mietern, den vollen Betrag „vorbehaltlich Erstattung“ zu zahlen.

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