Bis zum Rentenalter Arbeiten bis 70: „eine Geisterdebatte“

Stand: 29.05.2022 01:19 Uhr

Derzeit wird das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre im Jahr 2029 angehoben. Forderungen nach einer 70-Jahres-Rente hat Arbeitsminister Heil klar zurückgewiesen. Nur wer “in einer ganz anderen Welt” lebt, kann es suggerieren.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat eine klare Absage an eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit erhalten. „Was ich für richtig halte, ist der flexible Übergang in den Ruhestand“, sagte Heil der Mediengruppe Funke.

„Aber die Idee, bis 70 in einem Stahlwerk oder an einer Supermarktkasse, als Polizist oder als Krankenpfleger zu arbeiten, können nur Menschen haben, die in einer ganz anderen Welt leben.“ Er fügte hinzu: “Ich denke, bis in die 70er Jahre arbeiten zu wollen oder zu müssen, ist eine Phantomdebatte.” Dies sei eine Diskussion, „die mit der Lebenswirklichkeit vieler Menschen in Deutschland nicht vereinbar ist“.

“Das wird sich nicht ändern”

Der Arbeitsminister verwies in seinem Koalitionsvertrag auf die Festlegung der Ampelkoalition. SPD, Grüne und FDP waren sich einig, “dass wir das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht anheben. Und daran wird sich auch nichts ändern.”

Länger arbeiten aufgrund steigender Preise

Früher war von einer längeren Lebensarbeitszeit die Rede. Volkswirte wie der Leipziger Ökonom Gunther Schnabl haben sich für eine deutliche Anhebung des Renteneintrittsalters ausgesprochen, auch um die Folgen steigender Preise abzufedern.

DGB-Präsidentin Yasmin Fahimi sagte, eine Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 sei “totaler Unsinn”. “Die Rentendiskussion in den 70er Jahren ist eine dumme Sache, die uns jedes Jahr dient, mal der Politik, mal der Wissenschaft”, sagte Funke kürzlich gegenüber Zeitungen.

Fahimi erklärte, dass den meisten nicht bewusst sei, dass sie freiwillig mehr Stunden arbeiten könnten. „Aber es darf nicht passieren, dass Arbeitgeber Rentner einstellen oder weiter einstellen, um Sozialabgaben zu sparen“, sagte er. Wer die flexible Rente nutzt, muss keine Beiträge mehr zur Rentenkasse oder Arbeitslosenversicherung leisten. „Es darf nicht sein, dass dieses Modell jüngere Mitarbeiter unter Kostendruck setzt“, betonte er.

Nach derzeitiger Rechtslage wird die Altersgrenze für die Rente schrittweise von 65 auf 67 Jahre ohne Abschläge bis 2029 angehoben.

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