Die Bewertung der StVO-Modifikation für Radfahrer und Passanten ist abgeschlossen
Im Zuge der neuen Verkehrsordnung wird es auch möglich sein, Einbahnstraßen beim Radfahren umfassender zu nutzen, wenn diese eine Mindestbreite von vier Metern ohne Parklücken haben und die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt. Die jeweiligen Behörden müssen diese dann für die Radfahrer öffnen und unterschreiben, sofern sie nicht begründen, dass sie unsicher sind. Die Änderungen sollen …
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