Stand: 14.06.2022 10:54 Uhr
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Relief der Kirche in Wittenberg, bekannt als „Judensau“, bestehen bleiben darf. Mit einem Muster und einem erläuternden Text distanzierte sich die Kirche erfolgreich vom Inhalt der Skulptur.
Die als “Judensau” bekannte Schmähskulptur in der Wittenberger Stadtkirche darf bestehen bleiben. Der Bundesgerichtshof hat die Klage gegen das Urteil der Vorinstanz des Landgerichts Naumburg abgewiesen. Der Kläger – ein Mitglied der Jüdischen Gemeinde, das durch die Entlastung sich selbst und das Judentum diffamiert – könne keine Abschiebung verlangen, da kein „aktuelles Delikt“ vorliege. Dies erklärte Richterpräsident Stephan Seiters vom VI. Zivilsenat zur Begründung.
BGH-Urteil: Judenhilfswerk in Wittenberger Stadtkirche darf aufgehängt werden
tagesschau24 11:00 Uhr, 14.6.2022
Die beklagte Kirche beseitigte den zunächst verletzenden Zustand der Skulptur mit einer Hauptplatine und einem Bildschirm mit erläuterndem Text. Dabei distanzierte er sich erfolgreich von dessen Inhalt, indem er das Relief als Ganzes betrachtete.
Der Kläger hätte das Relief lieber in einem Museum gesehen
Das Sandsteinrelief von 1290 zeigt eine vier Meter hohe Sau, aus deren Zitzen zwei Menschen trinken, die die Juden darstellen sollen. Ein Rabbiner schaut unter Schwanz und Anus des Tieres. Im Judentum gilt ein Schwein als unrein. Daher gehört die „Judensau“, so der Kläger, zu einem Museum.
Die Richter von Naumburg hatten zuvor entschieden, dass das Relief nicht entfernt werden dürfe, weil es seit 1988 Teil einer Gedenkstätte gewesen sei. In einer Gedenkstätte gibt es unter anderem einen erläuternden Text, in dem sich die Gemeinde von der Skulptur distanziert.