Der Entwurf sieht vor, die Quarantäne auszuschalten

Sowohl die Zeitung „Heute“ (Online-Ausgabe) als auch Oe24 zitieren aus dem Entwurf. Dadurch wäre man nach einer Infektion nicht mehr gezwungen, zu Hause zu bleiben, sondern könne sich mit Maske fast überall bewegen. Laut Entwurf sollen die neuen Regeln im August in Kraft treten. Auf Anfrage der APA hat das Gesundheitsministerium betont, dass es sich um eine Arbeitsversion handelt.

Ob es zu einem Ende der Quarantäne kommt, ist nach Angaben des Büros von Ressortleiter Johannes Rauch (Grüne) noch nicht entschieden. Einen genauen Zeitplan für die Entscheidung gibt es noch nicht.

ORF.at/Peter Pfeiffer Das Gesundheitsministerium arbeite an “verschiedenen Optionen”, versucht Rauch zu beruhigen

Rauch: „Noch ist nichts fix“

Rauch selbst schrieb auf dem Kurznachrichtendienst Twitter: „Der Kern der Sache ist vorab ‚offenbart‘ – noch nichts fix. Wir arbeiten an mehreren Optionen. Ja, es gibt seit dem 1.7. eine Verordnungsermächtigung, d Verkehrsbeschränkungen bei Bedarf ist eine bekannte Tatsache. Dazu haben wir auch einen Verordnungsentwurf vorbereitet.“

Die Maßnahme werde derzeit „technisch geprüft“ und anschließend mit den Bundesländern abgestimmt. Natürlich sollte niemand, der krank ist, zur Arbeit gehen. Klar ist auch, dass Covid-19 eine meldepflichtige Krankheit bleibt.

Die Crux der Sache, die vorab “verraten” wurde: Es ist noch nichts geklärt. Wir arbeiten an mehreren Optionen. Ja, gibt es seit dem 1.7. eine Verordnungsermächtigung zu d. Dass die Isolierung bei Bedarf durch Verkehrsbeschränkungen ersetzt wird, ist eine bekannte Tatsache. Dazu haben wir auch einen Verordnungsentwurf ausgearbeitet

– Johannes Rauch (@johannes_rauch) 21. Juli 2022

Maskenpflicht drinnen

Laut Verordnungstext muss die Maske immer drinnen, außerhalb des eigenen Wohnzimmers getragen werden, wenn Begegnungen mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können. Dies wird zu Hause empfohlen.

In jedem Fall muss es beim Treffen mit anderen Menschen getragen werden, sei es bei privaten Treffen, in Freizeiteinrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Autos. Draußen kann es unten bleiben, sodass ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden kann. Es sollte jedoch auf stark befahrenen Straßen und Parks getragen werden.

Einreiseverbot für infizierte Personen

Neben der Maske soll auch die Einreise von Infizierten untersagt werden. Diese sind hauptsächlich für besonders gefährdete Umgebungen (Gesundheitseinrichtungen, Kindergärten, Grundschulen) gedacht. Kann die Maske aus medizinischen Gründen nicht verwendet werden (z. B. Schwangerschaft) oder ist die Ausübung der Tätigkeit nicht möglich (z. B. für Musiker), können Infizierte ihren Arbeitsplatz nicht betreten.

Sowohl am Arbeitsplatz als auch beispielsweise in Pflegeheimen müssen Infizierte und Nichtinfizierte räumlich getrennt werden. Auch Corona-Positive sollen von positiv getesteten Mitarbeitern betreut werden.

Verkehrsbeschränkungen werden verhängt, sobald ein positiver Test vorliegt, der auch ein Antigentest sein kann. Wird dieser durch einen negativen PCR-Test verfälscht, gelten die Beschränkungen als aufgehoben. Die Dauer orientiert sich an der aktuellen Quarantäne: zehn Tage, testen kann man aber schon nach fünf Tagen. Laut Entwurf sollen die neuen Regelungen im August in Kraft treten.

Starke Kritik aus Wien

Im Zuge der Debatte gab es Kritik aus Wien, das die Aufhebung der Quarantäne schlichtweg ablehnte. Der Gesundheitsminister kündigte kürzlich an, dass es einer Abstimmung mit den Bundesländern bedürfe, bevor über das weitere Vorgehen entschieden werde. Dazu sei es noch nicht gekommen, sagte er am Donnerstag auf Anfrage der APA im Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ).

Im Rathaus wird nun vermutet, dass das Ende vorerst gestoppt wurde. Es sei davon auszugehen, dass in der Bundesregierung ein Umdenken stattgefunden habe und man erkannt habe, dass eine so große Veränderung im Umgang mit der Pandemie keine gute Idee sei, sagte ein Sprecher.

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