Seit dieser Woche gilt sie: die Zusage, die Deutschland durch den Corona-Winter bringen soll. An der Ampel zeigen sie sich zufrieden mit den Eckpunkten des neuen Infektionsschutzgesetzes, auf die sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geeinigt haben.
Von „guter Vorbereitung“ ist die Rede. Außerhalb der Koalition werden die neuen Corona-Maßnahmen nicht so positiv gesehen.
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Seit Lauterbach und Buschmann am Mittwoch die Eckpunkte präsentierten, wurden Schwächen aufgezeigt. Die wichtigsten Punkte des Reviews auf einen Blick.
1. Patchworkdecke
Die Bundesregierung legt die ab dem 1. Oktober geltenden grundlegenden Schutzmaßnahmen fest. Aber sie sind nur rudimentär: Maskenpflicht auf Flügen und im Fernverkehr, ebenso Masken und Tests in Krankenhäusern und Pflegezentren.
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Alle anderen Maßnahmen werden von den Bundesländern verhängt, etwa eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel oder Testpflichten an Schulen.
Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, kritisiert, dass sich die Bundesländer kaum verlässliche Kriterien für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen gegeben haben. Daher könnte es passieren, dass bei vergleichbaren Infektionszahlen jedes Bundesland sein eigenes Ding macht. Meidinger warnt vor dem „größten Flickenteppich an Corona-Maßnahmen aller Zeiten“.
Lauterbach hofft dagegen, dass die Länder einfach alle verfügbaren Maßnahmen ausschöpfen und am Ende Einheitlichkeit herrscht.
2. Fehlende Grenzwerte und Spezifikationen
Als großes Problem sehen Experten wie der Virologe Martin Stürmer, dass Richtlinien für Länder “weich wie Wachs” formuliert sind. Dies zeigt sich insbesondere darin, dass Bundesländer besonders strenge Maßnahmen ergreifen können, etwa Personenobergrenzen bei Veranstaltungen, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Es ist jedoch nicht klar, wie dies bestimmt werden soll.
Auf Indikatoren wie Inzidenz wird verwiesen, Schwellenwerte werden aber nicht genannt. Andreas Gassen, Präsident der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, fordert bundesweit definierte Richtlinien. „Verbindliche Kriterien können das Auftreten einer aggressiven Virusvariante und der Auslastungsgrad von Intensivstationen sein“, sagte er.
3. Schüler
Das gleiche Problem besteht bei der Schulordnung. Für die 5. Klasse können die Bundesländer das Tragen von medizinischen Masken vorschreiben.
Allerdings nur, “wenn dies zur Aufrechterhaltung des regulären Präsenzunterrichts erforderlich ist”. Virologen fordern hier klarere Richtlinien, damit Länder wissen, wann sie Maskenpflicht in Schulen einführen können.
Präsident des Deutschen Lehrerverbandes: Heinz-Peter Meidinger Foto: dpa/Armin Weigel
Meidinger kritisiert zudem, es sei nicht nachvollziehbar, dass Grundschülern die Maskenpflicht nicht auferlegt werden könne, auch wenn die Hinweise „durch die Decke schießen“ und die Fehlzeiten bei den Lehrern so hoch seien, dass der Unterricht ausfällt.
„Natürlich gilt an den weiterführenden Schulen die Maxime, dass es besser ist, eine Maske zu tragen, als den Unterricht ausfallen zu lassen, und an den Grundschulen gilt der Grundsatz, den Unterricht lieber ausfallen zu lassen als das Tragen einer Maske. Das versteht keiner mehr“, sagte Meidinger.
4. Ausnahmetest
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte einen besseren Schutz für Menschen in Pflegeheimen und warf der Bundesregierung alte Fehler vor.
„Die Altenpflege bleibt die Achillesferse im Kampf gegen die Pandemie“, sagte er. Sein Kritikpunkt: Frisch geimpfte und genesene Mitarbeiter und Besucher von Pflege- und Pflegeheimen sollen von der Testpflicht ausgenommen werden.
„Wann spiegeln die Maßnahmen endlich die Realität wider, dass auch Geimpfte und Genesene andere anstecken können?“, fragte Brysch. Hier kontern die Experten jedoch: Sollten ab Herbst mehrere an die omicron-Variante angepasste Impfstoffe verfügbar sein, würden diese noch einmal einen deutlich besseren Schutz vor einer Ansteckung und damit auch vor einer Übertragung des Virus bieten.
5. Falsche Impfanreize
Besonders skeptisch sehen Experten die Regelung, die nur diejenigen als „kürzlich“ geimpft betrachtet, die zuletzt vor weniger als drei Monaten geimpft wurden. Diese Personen kommen in den Genuss von Vorteilen: Wenn in Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Fitnessstudios, Theatern oder Restaurants eine Maskenpflicht besteht, sind sie davon befreit.
Während Kritiker darauf hinweisen, dass dies schwer zu kontrollieren ist, ist der Zeitrahmen von drei Monaten für dieses Privileg relativ kurz. Wissenschaftsjournalist Jakob Simmank spricht von einem „fatalen medizinischen Fehlanreiz“. “Hier werden Menschen geimpft, für die es nicht angezeigt ist.” Es besteht also die Befürchtung, dass Menschen häufiger geimpft werden, als es ratsam ist.
Christian Karagiannidis, wissenschaftlicher Leiter des Intensivregisters Divi, glaubt jedoch, dass die Ampel einen guten Kompromiss erreicht hat. Elementar für den Winter ist die Möglichkeit der Maskenpflicht. Natürlich müssen Sie hier und da etwas nacharbeiten. „Ich denke, wir haben gute Chancen, gut durch den Winter zu kommen“, sagte er dem Tagesspiegel.