3.000 Euro im Portemonnaie, 58.000 Euro mehr in fünf Tüten im Gepäck: Der Zoll hat einen Gärtner am Flughafen Wien erwischt und einen Teil des Geldes „geerntet“.
Es war einmal auf der Welt und die Taschen voller Geld … Jetzt hat ein Wiener Gärtner mit dieser Reise echte Probleme: Der österreichische Staatsbürger (55 Jahre), geboren in Ägypten, betreibt zusammen mit seinem Sohn einen Gartenbaubetrieb in Wien. Mitte Mai wollte er zurück in seine ehemalige Heimat und hatte einen Flug nach Kairo gebucht. Doch die Reise verlief nicht wie geplant.
Da er den Flug offenbar nicht mit leeren Händen antreten wollte, hatte er 3.000 Euro im Portemonnaie. Er zeigte es auch den Zollbeamten an der Ausgangskontrolle direkt am Ausgangstor. Als die anwesenden Zollbeamten jedoch ihre Umhängetasche kontrollierten, fanden sie zwei Umschläge, voll mit 17.000 Euro mehr! „Der Geschäftsmann versuchte zunächst zu argumentieren, dass es sich bei dem gefundenen Geld um Geld der Firma handele und dass er das privat mitgenommene Geld, die 3.000 Euro, den Beamten bereits vorgelegt habe“, so das Finanzministerium.
Der Wiener Unternehmer hatte eine Steuerschuld von 27.000 Euro
Der Passagier wurde daraufhin aufgefordert, sich für weitere Kontrollen seines Handgepäcks zum Zollamt des Flughafens Wien zu begeben, wo Zollbeamte drei weitere mit Bargeld gefüllte Umschläge in seinem Wagen fanden. Insgesamt beschlagnahmten die Zollbehörden bei dieser Beschlagnahme rund 61.000 Euro, die der Mann ohne Vorankündigung aus Österreich schaffen wollte. I: Aufgrund eines Steuerstaus beim österreichischen Finanzamt konnte die Pfändung von rund 27.000 Euro bei demselben Unternehmer und auch bei seinem Sohn erfolgen.
Sie müssen mehr als 10.000 Euro in bar deklarieren
„Die Registrierungspflicht von Bargeld ab 10.000 Euro, das Reisende über eine Grenze mit sich führen, ist kein Selbstzweck, sondern dient der Verhinderung illegaler Geldbewegungen und trägt damit zur Verhinderung von Geldwäsche oder deren Finanzierung bei terroristische Zuwendungen. Aber auch über diese Generäle hinaus. Gemäß den Bestimmungen und Intentionen der Kassenpflicht ist es auch eine Frage der Steuerehrlichkeit, die in Österreich erwirtschafteten Gelder in Österreich – und damit zugunsten unseres Staates – zu versteuern seine Menschen – und sie nicht außer Landes zu bringen, weil erhebliche Staatsausgaben aus Steuermitteln finanziert werden.“ Aber es zeigt sich einmal mehr: Schummeln lohnt sich nur scheinbar, am Ende stehen empfindliche Strafen“, sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). .
Neben dem Embargo und damit der Zwangsbegleichung von Steuernachzahlungen in Österreich wurde gegen den Mann ein Strafverfahren eingeleitet. Bei betrügerischem Handeln beträgt das Bußgeld maximal 100.000 Euro. „Der Fall wurde auch an das österreichische Finanzamt verwiesen, das nun prüft, ob das transportierte Geld ordnungsgemäß in Österreich versteuert wurde“, teilt das Finanzministerium mit.
Nav-Compte ck Hora07.06.2022, 05:00 | Zeit: 07.06.2022, 05:00