Die Chefin will als Kellnerin auf Freistunden arbeiten

Eine Wienerin arbeitete nur halbtags in einem Café, musste aber auch an Feiertagen mit vollem Einsatz und ohne Pausen arbeiten: Das war ihr egal.

So sollten Sie Ihre Mitarbeiter nicht verlassen: Eine Wienerin arbeitete in Teilzeit als Kellnerin in einer Konditorei. Er erhielt monatlich 984 Euro brutto für 25 Stunden Leiharbeit. So weit, ist es gut. Doch im Laufe der Zeit musste die berufstätige Frau viele Überstunden machen, die ihr Chef ihr einfach nicht bezahlte.

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Doch damit nicht genug: Der böswillige Arbeitgeber drängte sie auch, sich an den Feiertagen abzuwechseln. Auf Freizeit oder vorgeschriebenes Urlaubsgeld durften Servicekräfte danach aber nicht warten. Da ich auch alleine dienen musste, konnte ich nicht einmal kurze Pausen machen.

Auf Anordnung des Chefs musste er noch 15 Minuten vor dem Start anfangen, um zum Beispiel die Tische zu reinigen. Diese Aufgaben wurden nicht einmal aufgeschrieben, sodass der Mitarbeiter keinen Cent dafür sah. War die Dame bis 19 Uhr eingeteilt, kam es oft vor, dass die Kunden der Konditorei länger blieben und der Kellner länger bleiben musste. Diese zusätzliche Zeit im Café war auch völlig vergessen.

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Ein Jahr vor ihrer Pensionierung kam der Entbindungshammer durch Corona: Die Kellnerin und der Chef einigten sich auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrags. Der Sachbearbeiterin wurde versprochen, dass sie später wieder anfangen könne – falscher Gedanke: Erst nach Intervention der Arbeiterkammer Wien wurden der Kellnerin sowohl die offenen Feiertage als auch alle geleisteten Überstunden ausbezahlt. Am Ende landete eine beachtliche Summe auf dem Konto der Kellnerin.

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Nav-Account ct Zeit14.07.2022, 21:07 | Akt: 14.07.2022, 21:07

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