Diskriminierend und willkürlich: Gemeindeversammlungen sollen nicht mehr über Einbürgerungen entscheiden.

Gepostet am 25. Mai 2022, 4:35 Uhr

Wer einen Schweizer Pass bekommt und wer nicht, entscheidet vielerorts noch der Stadtrat. Damit soll jetzt Schluss sein, fordert die SP Luzern in einem neuen Antrag.

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Wer sich in der Schweiz einbürgern will, muss oft an einer Gemeindeversammlung abstimmen.

20min / Matthias Giordano

Sie leben seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz, müssen gut integriert sein, eine Arbeit haben, keine Sozialleistungen beziehen, eine gute Geschichte haben und gute Landeskenntnisse haben: Wer einen Schweizer Pass haben will, muss vieles ertragen. Aber das Schwierigste ist, wie so oft, das Ende. Denn die Schweiz ist der einzige Nationalstaat der Welt, in dem über Einbürgerungen vor Ort entschieden wird. Jede Stadt, jede Gemeinde, jedes noch so kleine Dorf hat das Recht zu entscheiden, wer Schweizer werden darf oder nicht.

Das Einbürgerungsvotum ist oft diskriminierend

Sie können auch frei entscheiden, wie dies geschieht: ob durch eine Kommission, den Rat oder eine Bürgerversammlung. 2003 entschied der Bundesgerichtshof, dass nur ein Abstimmungsbeschluss verfassungswidrig sei. Das Bundesgericht stellte fest, dass ein Entscheid über die Einbürgerung durch Stimmabgabe gegen das Diskriminierungsverbot verstösst und der Begründungspflicht (Art. 8 Abs. 2 und Art. 29 Abs. 2 Bundesverfassung) nicht genügt.

Diese beiden Punkte werden jedoch oft nicht in Bürgerrechtsentscheidungen auf Gemeindeversammlungen angesprochen. Die intimen Details des Privatlebens des Bewerbers werden zuerst vor den Gemeindemitgliedern aufgelistet, bevor sie den Raum verlassen und abstimmen müssen. Daten aus dieser Praxis zeigen, dass Diskriminierung unvermeidlich ist.

«Der Anteil der Nichtstimmstimmen auf Stimmzetteln für Personen aus der Türkei oder dem ehemaligen Jugoslawien ist um 40 Prozent höher als für eine gleich qualifizierte Person aus einem Land im Norden oder Westen Europas», sagt ETH-Professor Dominik Hangartner der Luzerner Zeitung . Der Professor für politische Analyse untersuchte die Zahl der Einbürgerungen von 1991 bis 2009 in mehr als 1.400 Kommunen. Ergebnis: In jenen Gemeinden, in denen nicht mehr die Bürger, sondern Gremien oder Kommissionen über den Schweizer Pass entschieden, stieg die Einbürgerungsquote um 60 Prozent. Der Grund dafür ist, dass die Ablehnung in jedem Fall gut begründet werden muss. Bei einer Abstimmung gilt dies jedoch nicht, wodurch willkürliche Ablehnungen häufiger werden. Auch relevante Werte wie Sprachkenntnisse, Aufenthaltsdauer oder Integrationsgrad scheinen keine Rolle zu spielen.

Es ist an der Zeit, einen Systemwechsel in allen Gemeinden einzuleiten.

Stephanie Sager, Regierungsrätin der SP Luzern

Damit soll jetzt Schluss sein, sagt Stephanie Sager, Regierungsrätin der SP in Luzern. In seinem Antrag forderte er, das Bürgerrechtsgesetz entsprechend zu ändern und Passentscheidungen nicht mehr in Sitzungen zu treffen. „Es ist an der Zeit, einen Systemwechsel in allen Gemeinden einzuleiten“, sagt er. „Die Einbürgerung im Gemeindeplenum birgt bereits die Gefahr der Diskriminierung für Bewerberinnen und Bewerber. Zum Beispiel nach einer bestimmten Nationalität. Auch mit dem Datenschutz ist es kompliziert“, sagte Sager. „Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist ein Schritt in Richtung Chancengleichheit!“ Klar sei: „Wenn Diskriminierung bei der Ausstellung von Schweizer Pässen vermieden werden soll, sollten Gemeindeversammlungen keine nicht mehr zur Entscheidung über einzelne Einbürgerungen herangezogen werden.”

2020 erhielten 1,6 Prozent der im Kanton Luzern lebenden ausländischen Bevölkerung die Schweizer Staatsbürgerschaft. In der Schweiz liegt die Einbürgerungsquote bei 2,0 Prozent (2019).

Lustat Einbürgerungsüberwachung

Von den 80 Gemeinden im Kanton Luzern werden in rund 30 Gemeinden noch Einbürgerungen entschieden. Die Einbürgerungsquote des Kantons liegt 1,6 Prozent unter dem Schweizer Durchschnitt. Die Zahl der Einbürgerungen zeigt den Anteil der Personen, die die Schweizer Staatsbürgerschaft erworben haben, im Verhältnis zur Zahl der Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung.

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