Erwachsen werden: Elektroroller und Fahrräder: Diese Regeln müssen Sie beachten

veröffentlicht am 2. Juli 2022, 12:36 Uhr

Modegefährten ziehen an fast jede Straßenecke und sorgen nicht selten für rote Köpfe auf dem Bürgersteig. Um Unfälle zu vermeiden, müssen Sie einige Dinge beachten.

Dass E-Scooter bei leiser Fahrt fast vorne vorbeifahren, wiederholt sich gerade in städtischen Fußgängerzonen immer wieder. In Bereichen, in denen Radwege und Fußgängerzonen in der Nähe sind, ist es viel wichtiger, dass Fahrer von elektronisch betriebenen Fahrzeugen die geltenden Verkehrsregeln einhalten.

Vor allem das Fahrzeug selbst muss in einwandfreiem Zustand sein:

  • Vorder- und Hinterradbremse in Betrieb und Vorder- und Rücklicht

  • Warnton

  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h (mit Tretunterstützung bis maximal 25 km/h), maximale Motorleistung: 0,5 kW

Es gelten folgende Regeln:

  • Wer einen Elektroroller fahren möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Außerdem ist ein Mofa-Führerschein (G- oder M-Führerschein) erforderlich. Sobald Sie 16 Jahre alt sind, brauchen Sie Ihren Führerschein nicht mehr.

  • Für Roller und Elektrofahrräder mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h besteht keine Versicherungspflicht. Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden und Unfälle ab, genau wie bei einem normalen Fahrrad. Für die schnellsten Geräte müssen Sie eine Mofa-Vignette kaufen, die jährlich neu bezogen werden muss.

  • Mit einem E-Kick oder E-Scooter sind Sie verpflichtet, Radwege oder Radwege zu benutzen, sofern vorhanden. Daher ist es in diesen Fällen verboten, auf dem Bürgersteig zu gehen.

  • Ausgewiesene Fußgängerzonen dürfen Sie mit diesen Fahrzeugen nur befahren, wenn ein zusätzliches „Radfahrer“-Schild vorhanden ist.

  • Wie bei Fahrrädern besteht auch bei Elektrorollern generell keine Helmpflicht und so weiter. Es wird jedoch empfohlen, einen Helm zu tragen.

  • Es ist nicht erlaubt, mehrere Personen auf einem Elektroroller zu transportieren. Das Problem: Das Mehrgewicht verlängert den Bremsweg und erschwert zudem Manöver deutlich.

Diese Bußgelder drohen bei Fehlverhalten:

  • Wie beim Velo ist der Gehweg tabu, sonst droht eine Busse von 40 Franken.

  • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und keinen Personalausweis haben, kann es sogar 80 Franken kosten (ab 16 Jahren kein Führerschein erforderlich).

  • Wenn sich mehr als eine Person auf dem E-Scooter befindet, werden Sie mit 20 Franken Busse bestraft.

  • Erwischt Sie die Polizei beim Herunterfallen des Lenkgeräts, bezahlen Sie 20 Franken.

  • Auch das Nebeneinanderfahren kann 20 Franken kosten.

  • Wer ein Lichtsignal missachtet, dem droht die Polizei mit einer Busse von 60 Franken.

  • Auch das Einparken muss man lernen: E-Scooter dürfen nicht auf dem Bürgersteig parken. Busse: 20 Franken.

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