Veröffentlicht am 22. Juli 2022, 17:45 Uhr
Kanton Thurgau: Feuerwerksverbot: «Der Grossteil unserer Einnahmen geht verloren»
Der Kanton Thurgau hat Feuerwerke im ganzen Kanton verboten. Feuerwerksverkäufer im Thurgau erwarten am 1. August grosse Verluste.
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Fabian Frey muss den diesjährigen Standverkauf auf der Kradolf TG aufgrund des Feuerwerksverbots und Gefahren absagen.
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Er verliert seine Haupteinnahmequelle. (Symbolfoto)
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Wer sich dem Verbot widersetzt, dem droht ein Bußgeld. (Symbolfoto)
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Am Freitag gab das Amt für Bauen und Umwelt des Kantons Thurgau bekannt, dass ab sofort ein Lagerfeuer- und Feuerwerksverbot in Kraft tritt. Grund ist die riesige Hitzewelle und die damit verbundene Dürre. Das Verbot gilt für alle Kantone. Wie lange es dauern wird, ist derzeit noch unklar.
Wenn es über den 1. August, den Schweizer Nationalfeiertag hinausgeht, hat das massive Folgen für die Feuerwerksfirmen im Kanton Thurgau: «Wenn es so trocken bleibt, ist der Entscheid natürlich richtig, aber vielleicht hätte man noch warten können etwas länger”, sagt Bruno Schönenberger, Geschäftsführer der Perj Feuerwerk GmbH bei Klarsreuti TG. „Ich hoffe sehr, dass sich etwas ändert, denn das ist ein großer Verlust für uns“, so Schönenberger weiter.
1. August als Haupteinnahmequelle
Das Feuerwerksunternehmen hat auch einen Online-Shop. Aber: Ihre Kunden kommen hauptsächlich aus dem Raum Thurgau und St. Gallen Demnach stellt der Entscheid des Kantons einen harten Schlag für das Unternehmen dar, das aufgrund der ausbleibenden Umsätze am 1. August mit grossen Umsatzeinbußen rechnet.
Auch Fabian Frey, Inhaber von Feuerwerk Frey, ist enttäuscht über die Entscheidung, kann sie aber auch nachvollziehen: „Natürlich ist es schade, dass es ein Verbot gibt, aber am Ende ist es zu heiß und zu trocken, wenn man nach draußen schaut.“ , er sagt. „Der 1. August ist unsere Haupteinnahmequelle, wenn das nicht passiert, ist das meiste weg“, so Frey weiter. Genaue Zahlen kann Turgovia jedoch nicht nennen.
Der Verkaufsstand ist noch nicht einmal aufgebaut
Fabian Frey arbeitet für dieselbe Feuerwehr und zeigt volles Verständnis für den Entscheid des Kantons Thurgau. «Da können wir nichts machen und sind froh, dass der Kanton so schnell reagiert und ein Verbot ausgesprochen hat», sagte der Feuerwehrmann.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern wäre nach Angaben des Unternehmens grundsätzlich weiterhin erlaubt. Abbrennende Feuerwerkskörper dagegen nicht. Wie das Amt für Bauen und Umwelt des Kantons Thurgau mitteilt, werden Personen, die sich dem Verbot widersetzen, mit Bussen belegt. Aufgrund der aktuellen Situation verkauft Feuerwerk Frey den Stand von Kradolf TG nicht einmal.
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